Hallo Community,
Ich habe eine Frage zur fachlichen Unterscheidung von Wartungsarbeiten bzw. Reparatur
Bei einem im Jahre 2018 eingebauten VIESSMANN Vitodens 200-W Gas-Brennwertkombigerät wurden bei (sogenannten) Wartungsarbeiten im Nov. 2021 flg. Teile ausgewechselt bzw. verbaut.
• Brennerdichtung D=187 (26 EUR)
• IO-Elektrode Ni-Ferral Zyl. (41,00 EUR)
• Zündelektrode (41,00 EUR)
• Filterkerzen Geno 0,08 mm f FS1“, FSB 1 und 1 1/4“ o Schutzglocke (42,00 EUR)
Die Kosten für diese Teile wurden von meinem Vermieter den jährlichen Wartungsarbeiten zugeschrieben. Sie lagen damit um mehr als 100% über den vorherigen, langjährigen Wartungskosten der alten Anlage. Was habe ich davon, wenn mir 10 - 20% Energieersparnis versprochen wurde, ich aber über 100% mehr für Wartungsarbeiten ausgeben muß? Gilt hierfür aber nicht auch noch die Gewährleistungspflicht von 5 Jahren?
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