Im Baujahr unseres Einfamilienhaus wurde damals ein neuer Gas-Brenntwertkessel eingebaut. Laut den Fachleuten, die damals die Heizungsanlage konzipiert und eingebaut haben, sollte der Betriebsdruck nicht unter 1,4 Bar fallen.
Wir sollten beim Gas-Brennwert-Kompaktkessel hin und wieder den Betriebsdruck prüfen und bei
Bedarf etwas Wasser nachfüllen, um den Druck wieder zu erhöhen. Nur bei größeren Druckabfall
innerhalb weniger Tage/Stunden sollten wir uns melden, weil dann wahrscheinlich ein Defekt vor-
liegt.
Die Heizung lief so über 20 Jahre einwandfrei. Bis nun in diesem Jahr Reparaturen fällig wurden,
die allerdings nicht so erfolgreich waren. Kurz nach den jeweiligen Reparaturen kamen wieder
Fehlermeldungen.
Anfang Oktober wurde eine neue Heizkreispumpe eingebaut bzw. die alte ersetzt. Der Monteur
hat dabei den Betriebsdruck auf 1,2 Bar deutlich niedriger als bisher eingestellt, weil das Mem-
bran-Ausgleichsgefäß defekt gewesen sein soll. Dies wäre wahrscheinlich auch die Ursache für
die defekte Heizkreispumpe gewesen.
Die Heizung könnte eine Weile erst einmal so betrieben werden. Es sollte aber sehr bald ein neuer
Ausgleichsbehälter eingebaut werden.
Bei einem zweiten Termin im Oktober hat dann der Monteur trotz des neuen Ausgleichsbehälter den
Betriebsdruck überraschend wieder sehr niedrig auf ca. 1,2 Bar eingestellt. Er erläuterte dazu, dass der Ausgleichsbehälter einen voreingestellten Betriebsdruck von 0,75 Bar hat und der Betriebsdruck nur max. 0,3 bis 0,6 Bar darüber liegend darf - also max. 1,35 Bar.
In den mir noch vorliegenden Unterlagen (Montage- und Serviceanleitungen für Fachleute) kann ich
leider keine Angaben / Daten zum "normalen" Betriebsdruck des Gas-Brennwert-Kompaktkessels
finden. Da nun wieder ein Defekt vorliegt, habe ich noch einmal mit Google-Recherchen nach Anga-
ben/Daten zum "normalen" Betriebsdruck gesucht.
Leider sind diese Daten leider sehr widersprüchlich. Allgemein soll der normale Betriebsdruck bei Einfamilienhäusern so bei ca. 1,5 bis 2,0 Bar liegen und niemals unter 1,3 Bar fallen, was auch den uns bisher bekannten Angaben zur Heizungsanlage entspricht. Der Druck des dazu gehörigen Ausgleichsbehälters sollte außerdem um ca. 0,3 Bar niedriger liegen als der Betriebsdruck des
Kessels.
Der erforderliche Betriebsdruck einer Gasheizung soll aber andererseits mit der Formel:
Systemdruck=(Höhenunterschied in Metern×0,1)+0,5
ermittelt werden können. Bei einer Höhendifferenz von rd. 4 m zwischen Heizkessel und dem höchstem Heizkörper würde sich bei uns ein Betriebsdruck von nur ca. 0,9 Bar ergeben, was aber merkwürdiger Weise sehr deutlich unter den vorgenannten "Warnhinweis" mit 1,3 Bar liegen würde.
Trotz des oben genannten bisherigen hohen Betriebsdruck von über 1,4 Bar hat die Heizungsanlage
in der vorhandenen Form - bzw. so wie diese ursprünglich eingebaut wurde - über 20 Jahre einwand-
frei funktioniert. Bei den Wartungen und Prüfungen durch den Schornsteigerfeger gab es bislang bei dem Heizkessel nichts zu beanstanden.
Gerade in Bezug auf den "Warnhinweis", dass der Betriebsdruck nicht unter 1,3 Bar fallen sollte, sehen wir ein Klärungsbedarf, um evtl. weitere Schäden beim Gas-Brennwert-Kompaktkessel zu vermeiden.
Wenn ein höherer Betriebsdruck - wie bisher - erforderlich sein sollte, muss evtl. der Ausgleichsbe-
hälter durch einen neuen mit höherem Druck von mindestens 1,2 Bar ersetzt werden.
Bitte um eine kurzfristige Rückmeldung und evtl. Hinweise und oder Zusendung weiterer Unterlagen / Informationsmaterial zum Betriebsdruck.