Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner rein witterungsgeführten Gastherme VITOCROSSAL 300, die ich in unserem Zweifamilienhaus nutze. Die Wohnungen verfügen über Heizkörper, keine Flächenheizung.
Die Anlage ist in Bezug auf Heizung sowie Warmwasser von 6 bis 22 Uhr aktiv. Die Raumtemperatur ist auf 21° C gestellt (nachts abgesenkt auf 15° C). Die Heizkennlinie ist mit einer Verschiebung von -2 K und einer Neigung von 1,2 eingestellt. Unser Haus ist halbwegs vernünftig gedämmt, etwa auf dem Stand von Mitte der 90er Jahre.
Ich habe nun praktisch alle Beiträge zum Thema „Sinnhaftigkeit Nachtabsenkung/Nachtabschaltung“durchgesehen und bin verwirrter als vorher. Eine komplette Nachtabschaltung (also reduzierte Soll-Temperatur = 3 Grad) wird in fast allen Beiträgen als kontraproduktiv abgelehnt. Aber : Bei komplett abgedrehten Thermostaten kühlen über Nacht bei 0 Grad Außentemperatur unsere Räume um ca 2-2,5 Grad ab, was uns nicht stört und morgens in wenigen Minuten wieder aufgewärmt ist. Bei rein witterungsgeführtem Brenner besteht ohnehin keine direkte Abhängigkeit der Kesselaktivität von der Temperatur in der Wohnung. Was also spricht dagegen, nachts den Brenner abzuschalten, indem die red. Solltemperatur auf 3 Grad gestellt wird? Während bis vor ein paar Wochen mein Brenner bei einer Absenkung auf 15 Grad nachts praktisch kaum aktiv war, habe ich bei den jetzt geringeren Temperaturen nachts ca. 3 Brennerstarts und 3 Stunden Betriebsdauer. Diese könnte man, ebenso wie die nächtliche Pumpentätigkeit, einsparen. Irgendwie kann ich mir schwer vorstellen, dass das morgendliche Aufheizen in der Konstellation mehr Zusatzenergie benötigt, als das, was man nachts einspart.
Mache ich einen Denkfehler?