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Guten Tag,

folgende Frage bezüglich der Austauschpflicht nach Enev:

Unterliegt der Edelstahl-Gas-Spezialheizkessel, Typ 1601 107, Baujahr 1983 der Austauschpflicht oder handelt es sich bei diesem Kessel um ein Niedertemperaturkessel ?

Der Kessel ist mit einer Tetramatik-Regelung ausgestattet.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

Peter

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo Peter21,

da kann ich mich @Hausdoc nur anschließen.

Die EnEV ist relativ pauschal gehalten (zumindest momentan). Alles, was Konstant-Kessel älter 30 Jahre ist, fällt unter die Austauschpflicht. Die Vorgaben bzw. Fristen sind meist großzügig ausgelegt, damit du nicht mitten in der Heizsaison deinen Kessel tauschen lassen musst.

Aus Sicht des Services ist es natürlich immer schön für uns zu hören, dass ein 33 Jahre alter Kessel noch zufriedenstellend seinen Dienst verrichtet. Ungeachtet dessen empfehle ich dir, dich mit der Modernisierung deiner Anlage auseinanderzusetzen.

Mit unserem kostenlosen Energie-Spar-Check kannst du in wenigen Schritten ermitteln, welches Einsparpotenzial eine moderne Heizungsanlage bietet.

Besteht bei deinem Kessel die Möglichkeit einer Nachtabsenkung bzw. Einstellung von Heizzeiten und wird diese mit einem Außentemperatursensor betrieben, so handelt es sich in der Regel um einen Niedertemperatur-Kessel. Wenn du mir eine Bild der Regelung an "social-media@viessmann.com" schickst, kann ich eine belastbare Aussage treffen.

Bitte bedenke auch, dass im Reparaturfall nicht mehr alle Ersatzteile lieferbar sind.

Beste Grüße °jo

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 ANTWORTEN 2
Ein "muss" besteht hier nicht.

Ich würd aber dringend dazu raten, die Anlage zeitnah erneuern zu lassen.
An die letzte funktionierende Tetramatik kann ich mich gar nicht mehr erinnern und daß dein Edelstahlkessel noch dicht ist, ist ein kleines Wunder.

Hallo Peter21,

da kann ich mich @Hausdoc nur anschließen.

Die EnEV ist relativ pauschal gehalten (zumindest momentan). Alles, was Konstant-Kessel älter 30 Jahre ist, fällt unter die Austauschpflicht. Die Vorgaben bzw. Fristen sind meist großzügig ausgelegt, damit du nicht mitten in der Heizsaison deinen Kessel tauschen lassen musst.

Aus Sicht des Services ist es natürlich immer schön für uns zu hören, dass ein 33 Jahre alter Kessel noch zufriedenstellend seinen Dienst verrichtet. Ungeachtet dessen empfehle ich dir, dich mit der Modernisierung deiner Anlage auseinanderzusetzen.

Mit unserem kostenlosen Energie-Spar-Check kannst du in wenigen Schritten ermitteln, welches Einsparpotenzial eine moderne Heizungsanlage bietet.

Besteht bei deinem Kessel die Möglichkeit einer Nachtabsenkung bzw. Einstellung von Heizzeiten und wird diese mit einem Außentemperatursensor betrieben, so handelt es sich in der Regel um einen Niedertemperatur-Kessel. Wenn du mir eine Bild der Regelung an "social-media@viessmann.com" schickst, kann ich eine belastbare Aussage treffen.

Bitte bedenke auch, dass im Reparaturfall nicht mehr alle Ersatzteile lieferbar sind.

Beste Grüße °jo
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