Ich habe im Sommer 2023 meine Heizungsanlage von einer Ölheizung zu einer Wärmpumpenheizung Viessmann 250 modernisieren lassen. Winter 2023 stellte sich heraus, dass im 1. Obergeschoss die Heizkörper in den beiden Kinderzimmern nicht richtig warm wurden. Daraufhin wurden diese beiden Heizkörper im Sommer 2024 durch neue Heizkörper ersetzt. Im Herbst 2024 stellte sich heraus, dass die beiden neuen Heizkörper auch nicht richtig warm wurden. Weitere zwei Heizkörper im Schlafzimmer im 1. Obergeschoss wurden auch nicht richtig warm. Das Schlafzimmer heizen wir nie, im Oktober 2024 wollten wir es dann heizen, da neu aufgetragener Putz schnell trocknen sollte. Unser Heizungsbauer hat auf Grund des Problems, dass im 1. Obergeschoss 4 von 5 Heizkörpern nicht richtig warm wurden vermutet, dass vermutlich im Rohrnetz eine Verstopfung besteht. Daraufhin hat der mein Heizungsbauer das Rohrnetz mit einer Spülpumpe und BWT Entkalker gespült. Dies brachte keine Verbessung der Situation. Die 4 Heizkörper wurden immer noch nicht richtig warm, sondern nur leicht warm. Daraufhin wurde die Heizung und Anlage geprüft und auf Durchflüsse getestet. Dabei wurde festgestellt, das es im EG und OG eine Einrohr Ring Heizung ist, und dann im OP Schwerkraftventile eingebaut. Das RL Strangregulierern wurde auf 4,0 eingestellt. Für mich stellt sich die Frage, ob mein Heizungsbauer bei der Installation der Wärmepumpe hätte den Sachverhalt klären müssen ob es sich um eine Einrohr Ring Heizung oder um einer Zweirohr Ring Heizung handelt. Bei der Installation der Wärmepumpe wurde auch ein hydraulischer Abgleich und Ventileinstellungen vorgenommen. Ich habe die Leitungsspülung und die Nachfolgende Prüfung der Anlage in Rechnung gestellt bekommen. Zudem habe ich zwei Heizkörper austauschen lassen, was eventuell gar nicht notwendig gewesen wäre. Ich stelle in Frage, ob die Rechnungsstellung an mich für die Rohrspülung und die anschließende Untersuchung der Anlage so in Ordnung ist. Wie beurteilen sie den Sachverhalt? Gibt es Entscheidungen oder Urteile zu einem ähnlichen Sachverhalt?
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