Hallo Stefan, Frühaufsteher und Nachtschwärmer. Zwischen 6:00 und 23:00 müssen in einer Wohnung Temperaturen von 20-22 Grad erreichbar sein. Zwischen 23:00 und 6:00 sind es 18:00 Grad. Man ließt, dass manch ein Richter Nachts auch 17Grad toleriert. Also spricht zunächst einmal von der Rechtslage nichts gegen eine grundsätzliche Absenkung. Nur ist die Absenkung nicht grundsätzlich auch mit Einsparung verbunden. Dazu gibt es 2 Theorien. Die einen sagen Absenkung ist gut. Die anderen sagen, durch die Absenkung kühlt die Wohnung (damit auch die Außenhaut) zu sehr aus. Es kostet weniger, wenn man in der Nacht die Temperatur nahezu hält. Für mein Haus (und ich bin überzeugt, dass das auch bei anderen Bestandshäusern ist) habe ich festgestellt, dass es bezogen auf die Außentemperatur einen "Zustandswechsel" gibt (jede Raum hat da sein Eigenleben). Bei mir liegt der um den auf der Südseite um den Gefrierpunkt, auf der Nordseite bei +3. Wärmer ist es günstiger abzusenken. Kälter günstiger die Temperatur zu annähernd halten. Programmierbare Thermostate. Auch die gibt's bei mir (Homematic). Die Einsparung ist merkbar. Ich forme den Bedarf nach dem (der Mensch ist ein Gewohnheitstier Prinzip. Z.B. habe ich ein Fernsehzimmer, das wird auf einer Grundtemperatur gehalten und Abends, (wenn geschaut wird) wird auf 20 (automatisch) hochgedreht. Die Grundtemperatur ändere ich über eine Programmlogik entsprechend der Außentemperatur. Nur sollte man bedenken, dass ein Mensch auch bereit sein muss (können/wollen) mit solche Thermostaten sinnvoll zu leben. Gruß Ralf
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