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Fachunternehmererklärung

In der Erklärung gibt es den Punkt:

Die wärmepumpe(n) ist(sind) mit einer energieverbrauchs- und effizienzanzeige ausgestattet. Ausnahme: bei wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen,
müssen die wärmemengen gemessen werden. eine energieverbrauchsbilanzierung nach DIn en 12831 beiblatt 2 ist dabei zulässig. (nur für Anträge ab 1. Januar 2023

 

In meiner Viessmann APP kann ich Energieverbrauch und Effizienz anzeigen.
Der Punkt muss doch dann auch angekreuzt werden.

Das ist doch auch Pflicht.

Mein Antrag wurde 2023 gestellt. Im Juni 2024 eingebaut.

In der Erklärung vom Fachunternehmen ist das aber nicht angekreuzt.
Vitocal 250-A

Wer weiss da was??

 

anzeige.jpg
Screenshot_20240711-125024_ViCare.jpg
Screenshot_20240711-125032_ViCare.jpg
1 ANTWORT 1

Hallo Krawinkel12,

 

die in der Wärmepumpenregelung integrierte Energiebilanzierung erfüllt die Anforderung des Förderprogramms in DE und des EEWärmeG. Dementsprechend hätte es auch angekreuzt werden müssen.

 

Viele Grüße
Flo

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