Die vom UM-BW eigenmächig festgelegte JAZ-Null-Linie von 3,0 besgt, daß nur der Anteil von (JAZ-3,0)/JAZ an der von der WP erbrachten Heizarbeit als "erneuerbaren Energieanteil" den 15%-Anteil der gesamt erforderlichen Gebäudeheizarbeit erreichen muß, um das E-WärmeG BW beim Heizungstausch zu erfüllen! M.E. ist dieser Berechnungsansatz spätestens seit der Absenkung des Primärenergiefaktors für Haushaltsstrom auf 1,8 falsch. Ich habe dies beim UM angemahnt, da in Bestandsgebäuden mit herkömmlichen Heizkörpern selbst bei Vorlauftemperaturen < 55 °C die Anforderung bestenfalls nur zu 2 /3 erfüllt werden kann. Leider weist Viessmann die einzelnen COP-Wertepaare im Datenblatt nicht aus, so daß eine JAZ- Berechnung nach VDI 4650 nicht möglich ist!
Also Hyrid-WP ja - aber ja nicht in Baden-Württemberg!
Natürlich gibt es noch eineige andere Erfüllungsoptionen- bloss hat nicht jeder das Geld dazu für weitere Maßnahmen! Das Gesetz soll demnächst neu gefasst und berichtigt werden!
MfG hk007
Hallo hk007,
in der jeweiligen Planungsanleitung zur Wärmepumpe sind detaillierte Leistungsdiagramme enthalten. Diese stehen deinem Fachbetrieb jederzeit zur Verfügung. Wenn du mir den genauen Wärmepumpentyp nennst, kann ich diese hier posten.
Viele Grüße
Flo