Ich stelle mal hier eine Frage betreffend meinem Totalausfall Anlage und dem damit verbundenen Komplettaustausch der Komponenten Wechselrichter VX3 4.6A und der beiden Batteriemodule (5KWh).
Frage:
Müsste die Gewährleistung für ein neues Gerät und neuen Akku nicht von vorn beginnen?
Installationsbetrieb sagt "NEIN" es zählt weiter das Inbetriebnahmedatum der Anlage.
D.h.wenn die Komponenten 1 Tag vor Ablauf der Gewährleistung komplett wieder getauscht werden,ist an nächsten Tag die Gewährleistung abgelaufen?
Das kann nach meinem Verständnis so nicht stimmen.
Was sagt Fa.Viessmann dazu?
Ich glaub, du wirfst hier Gewährleistung und Garantie durcheinander. Gewährleistung gibt der HB für den fachgerechten Einbau. Eine Garantie gibt aber der Hersteller für sein Produkt.
Wenn man so will, tauschen beide bei deinem Szenario die Plätze. Statt Gewährleistung gilt nun die Garantie, da es ja ein Neuteil ist. Die Gewährleistung erlischt sozusagen. Sollte nun das Austauschteil innerhalb der Garantiezeit ebenfalls defekt gehen, muss der Hersteller dafür gerade stehen. Die Einbaukosten darf der HB aber in Rechnung stellen.
Hallo @Franky,
ich glaube nicht dass ich hier etwas durcheinander bringe. Grundsätzlich bestehen ja erst einmal zwei Jahre Gewährleistung für das Produkt selbst (Wechselrichter plus Akku und die Arbeitsleistung).
Der Hersteller hat dabei sehr wohl auch eine Gewährleistung von zwei Jahren, so will es der Gesetzgeber.
Die Garantie ist stets freiwillig und wird vom Hersteller gewährt.Meine Frage war auch nur,ob die Gewährleistung bei einem neuen Gerät,auch wenn es innerhalb einer im Rahmen einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung komplett ersetzt wird von vorne beginnt.
Die Arbeitsleistung lasse ich da mal aussen vor.
Es gilt immer nur eines. Bei Garantie haftet der Hersteller. Inklus. Einbau. Die Gewährleistung greift erst nach der Garantie. Hier ist aber nur das Material abgedeckt. Es sei denn,man hätte mit dem HB anderslautende Absprachen.
Wenn nun ein Bauteil ausgetauscht wird,beginnt hier die Garantie ( nur für dieses eine Bauteil). Je nachdem,wie lange es Garantie gibt. Und ist die auf ein Jahr beschränkt,hast nach der Garantie noch ein Jahr Gewährleistung. Zumindest gehe ich davon aus,dass die Gewährleistungszeit bei zwei Jahren liegt ?
Irgendwie reden wir aneinander vorbei.Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei neuen Sachen 2 Jahre und die Abschlussgarantie ist freiwillig.
Das die Gewährleistung nach der Garantie greift ist nicht korrekt.Das wäre eine völlig neue Lesart.
Das Gerät wurde komplett ausgetauscht,also muss doch die Gewährleistung für diese neue Gerät auch mind.2 Jahre sein.
Wenn das Gerät komplett getauscht wurde,greift wieder die Garantie.
Anders ausgedrückt: ich kann eine Leistung entweder als Garantieleistung oder als Gewährleistung abrechnen. Aber nicht beides gleichzeitig. Weil Garantieleistungen eben zu Lasten des Herstellers gehen. Für Gewährleistung muss der HB geradestehen. Hier aber mit der Einschränkung,dass bei Gewährleistung die Arbeitsleistung in Rechnung gestellt werden darf. Denn angenommen,der HB zieht sich vom Geschäft zurück( innerhalb der Gewährleistung). Er vermittelt dir vielleicht einen Nachfolger. Soll der nun kostenlos deine Anlage reparieren ? Besteht noch Garantie,kann dieser Nachfolger den Hersteller ansprechen.
Es kann durchaus zu Schwierigkeiten führen. Angenommen,die Gewährleistungszeit beträgt 5 Jahre. Der Hersteller gibt aber nur 2 Jahre Garantie. Wer bezahlt nun die Ersatzteile,welche nach der Garantie, aber innerhalb der Gewährleistung anfallen ? Also werd ich als HB zusehen,dass der Hersteller ebenfalls auf 5 Jahre Garantie aufstockt.
Es ist keine Reparatur sondern ein Komplettersatz
Damit hat der HB nichts zu tun.
Natürlich muss auch der Hersteller eine Gewährleistung für das Gerät geben unabhängig davon ob das Gerät an der PV-Anlage hängt oder nur bei mir herumsteht.
Insofern ist die Antwort dass er Hersteller nur Garantie leistet falsch.
Ich denke wir Beide schließen das Thema ab,da es mich nicht weiterbringt.
Du schmeißt es schon wieder durcheinander. Der Hersteller gibt Garantie. Hersteller ist hier Viessmann,da gilt die 2 Jahre.
Gewährleistung bietet in diesem Fall nur der Heizungsbauer. Wie bei einem Auto: Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung das Autohaus. Und kaufst dein Auto privat,kann der Verkäufer die Gewährleistung auch ausschließen. Eine mögliche Garantie beim Hersteller hättest aber immer noch. Und wenn du mir nicht glaubst,dann vielleicht der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/....