Ich habe Interesse an einem Eisspeichersystem. Dazu müsste ich allerdings die beiden Tanks direkt an der Grenze zum Nachbarn plazieren. Ist dies rechtlich zulässig in Baden-Würtemberg? Ausserdem wäre der geforderte Mindestabstand von 2 Meter zu einer wasserführenden Leitung, in unserem Fall der Hauptabwasserleitung, nicht eingehalten. Welche Probleme könnten hier auftreten?