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Buchhalterische Anfrage

Hallo!

Heute einmal keine technische Anfrage. Ich hoffe, dennoch hier irgendwie richtig zu sein. Wir hatten vor Wochen 2x den Viessmann-Kundendienst im Haus.  Trotz der Beteuerung, dass es sich um eine "erweiterte Gewährleistung" handelt, wurden uns die entstandenen Material- und Arbeitskosten über unseren Heizungsinstallateur weitergeleitet. Die übermittelte Viessmann-Rechnung enthielt jedoch zwei Viessmann-Gutschriften. Diese sind deckungsgleich mit den aufgelisteten Rechnungsposten.

Mein Problem: Weder der Heizungsinstallateur noch die Viessmann Verkaufsniederlassung können oder wollen mir die die Auswirkung der Gutschriften auf die Rechnung erklären.

Wo kann ich noch in Erfahrung bringen, welche Auswirkung die Gutschriften auf die Viessmann-Rechnungssumme haben?

Danke!

5 ANTWORTEN 5

Hallo beatnick,

wenn der Heizungsbauer eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag erhalten hat, muss er nichts für den Einsatz zahlen.

Eine konkrete Auskunft kann dir nur dein Fachbetrieb geben.

Beste Grüße °be

Hi!

Tja, das tut er aber nicht. Er übermittelt die Gutschriften zwar, erklärt sich aber im Nachgang für nichtig. Deshalb soll uns ja der zentrale Rechungs- und Gutschriften-Steller, also Viessmann, sagen, welcher Endbetrag nun zu zahlen ist.

BG

Da wir die Rechnung nicht an dich gestellt haben, dürfen wir dir dazu auch keine Auskunft geben.

Hast du dich denn schonmal mit unserer zuständigen Disposition in Verbindung gesetzt? Die Kollegen dort können dir sicher offene Fragen zu dem durchgeführten Kundendiensteinsatz beantworten.

Beste Grüße °be

Danke! Ja, unter Angabe der Gutschriftennummern. Einzige Aussage "Die Gutschriften sind korrekt". Ob diese nun an die Sanitär-Firma ausgezahlt wurden, konnten/ wollten mir die Kollegen nicht sagen. Die Firma meint jedenfalls, dass keine Zahlungen bzgl der Gutschriften erfolgt sind.
Im Vorfeld der zwei Einsätze von Viessmann-Mitarbeitern wurde "erweitere Gewährleistung" zugesagt. Die Gutschriften beinhalten letztlich dann auch Punkt für Punkt alle von der Sanitär-Firma in Rechung gestellten Viessmann-Arbeiten.

Die Dispo wäre hier wohl die einzige Instanz um Lichts ins Dunkel zu bringen. Leider ohne Erfolg.

BG

Unsere Disposition darf ebenfalls nur unserem Auftraggeber Auskünfte über Rechnungen und Gutschriften geben.

Beste Grüße °be
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