Bei unserer Heizungsanlage Viessmann Vitorondens 200-T 53,7 kW Vitofl. 300 (rlu-k) u. Votronic 200 KO2B, die im Oktober 2013 in unserer Bestandsimmobilie unter Austausch der alten Anlage eingebaut worden ist, ergeben sich inzwischen regelmäßig nach unserer Urlaubsrückkehr Probleme mit dem Brenner (Meldung D 1). Nachdem diesmal vor dem Urlaub das Flammrohr ausgetauscht worden ist, das nach Angaben des Mitarbeiters nahezu geschmolzen war, ist während des Urlaubs die gesamte Anlage ausgefallen. Der herbeigerufene Notdienst teilt uns nach Rücksprache mit Ihrer Hotline mit, dass in der Steuerung der Thermostat defekt sei und ausgetauscht werden müsse. Das ist bei einer Anlage, die uns mehr als 25.000 EUR gekostet hat, nicht erfreulich. Der Zusammenhang zwischen dem regelmäßigen Ausfall des Brenners des nach Urlaubsrückkehr (unter Aktivierung des Ferienprogramms), dem geschmolzenen Brennrohr und dem defekten Thermostat ist aus meiner Laiensicht offensichtlich. Fallen diese Themen in die Gewährleistungsfrist? Sondervereinbarungen mit dem Unternehmen, das die Anlage bei uns eingebaut hat, bestehen nicht. Auch AGB's sind nicht vereinbart.
Der springende Punkt ist hier die Formulierung: ...fest mit dem Bauwerk verbunden..., Gilt eine Rohrleitung als fest verbunden ? Eine Therme beispielsweise ist im Normalfall ohne grösseren Aufwand zu wechseln. (ich geh jetzt mal von aus, dass es ein baugleiches Gerät ist)
Weiterhin: Zählen Anbauteile wie Regelung und Pumpen dazu ? Auch deren Ausbau ist ohne Probleme möglich.
Und der wichtigste Punkt: Du hast ja einen Vertrag mit dem Installateur. Und dieser hat wiederum einen mit Viessmann. Viessmann gibt wie jeder Andere auch 2 Jahre Garantie.(Wobei ich hier noch nie gehört habe, dass feuerberührte teile ausgenommen sind und nur 6 Monate hätten). Der Kunde verlangt nun, dass nach BGB 5 Jahre Gewährleistung gelten, obwohl nicht mal abschlüssig geklärt ist, was ...fest verbunden.. eigentlich heisst. Was unterm Strich heisst, dass der Installateur für drei Jahre in der Luft hängt und hier womöglich auf eigene Kosten alles ersetzen muss. Wenn er dieses Risiko(was eigentlich unkalkulierbar ist) abdecken will, muss er den Preis der Heizung anheben. Das will der Kunde aber nicht und nimmt sich einen günstigeren Anbieter, der dieses Risiko eben nicht drin hat. Was meinst, wie lange der Betrieb am Markt bleibt ?
Und will man es im Fall des Falles auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wo man auch nicht sicher sein kann, wie dieses nun entscheidet ? Nach dem Verfahren gibts sicher keine weitere Zusammenarbeit.
Was aber, wenn es ein Grosskunde ist ? Den möchte man als Installateur nicht verlieren und repariert die Heizung. Das geht nicht lange gut. Bei der nächsten Anlage wird dann logischerweise das Angebot sehr viel höher ausfallen, was den Kunden sicherlich verwundern wird.
Und nun sage mir, wie man hier am Besten vorgeht ?
Die juristischen Fallstricke lauern überall. Ja, ich weiss, dass Gewährleistung und Garantie nicht das Selbe sind. Und dass bei einer Garantie bereits nach 6 Monaten die sogenannte Beweisumkehr gilt. Sprich, man müsste nachweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät bestanden hat. Im Normalfall ist das unmöglich.
Fakt ist, dass der Kunde eine kostenlose Reparatur erwartet, soweit möglich. Aber irgendeiner muss es bezahlen .Wem drücken wir die Kosten aufs Auge ? Dem Hersteller, der für seine Geräte nur zwei Jahre geradesteht ? Dem Installateur, der diese zwei Jahre weitergibt , von dem der Kunde aber glaubt, dass er fünf Jahre geradesteht ?
Wer hat letztendlich den Schaden zu verantworten ?