Hallo zusammen,
wegen eines Todesfalls werde ich ab Ende diesen Jahres Miteigentümerin einer Doppelhaushälfte sein. Aktuell ist das Haus unbewohnt und es muss renoviert werden.
Meine Miteigentümerin und ich möchten die Doppelhaushälfte gerne vermieten und wir sind etwas ratlos was die Heizung betrifft.
Ich bin der Meinung, dass die Heizung verbleiben kann, obwohl sie schon 30 Jahre alt ist. Die Miteigentümerin zweifelt das an.
Infos aus dem Feuerstättenbescheid von April 2023:
Heizung funktioniert.
Brennstoff : Öl
Wärmetauscher: Viessmann NAG 18, Einbau 1992, Nennleistung 21kW
Brenner: Weishaupt, WL5/1-BH, Einbau 2008 - Brennerart: mit Gebläse
Feuerstättenart: Heizkessel
Art der Anlage: Heizung mit BW
Prinzipiell lesen sich die Infos aus dem Netz so, dass bei Bestandsbauten nur getauscht werden muss wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann oder die Heizung über 30 Jahre alt ist und es ein Konstanttemperaturkessel ist.
Kann das jemand bestätigen und ggf. eine Auskunft darüber geben welche Art von Kessel wir haben und ob wir die Heizung tauschen müssen?
Danke im Voraus.
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