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Heizkesseltausch

Ich besitze eine Viessmann Vitola Biferral 1992 (Steuerzng Trimatic-MC) 22...27 kW und möchte wissen, bis wann ich den Ölkessel getauscht haben muss ?

Kann ich bis in 3 Jahren (also Ende 2025) noch einen Brenntwertkessel einbauen lassen ?

Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten sein ?

4 ANTWORTEN 4

Im Anhang. Und es kommt auch mit drauf an, ob ein Aussenfühler verbaut ist.

 

Wenn die Habeckschen Pläne so durchgewunken würden, kannst nur noch dieses Jahr ein Gas-/Ölgerät als alleinige Heizung einbauen. Ansonsten ist es auch nach dem 1.1 24  nur möglich, wenn mindestens  65% der benötigten Heizleistung mit Alternativenergie abgedeckt würden. Alternativ ist hier so ziemlich alles, was keinen Brennstoff braucht.

Hallo Franky,

 

ich habe gehört oder irgendwo gelesen, dass man wohl noch bis Ende 25 Ölanlage reparieren lassen kann. Jetzt weiss ich nicht genau, ob man auch bei einer Kesselneueanschaffung diese 3 Jahresfrist einhalten muss.

Ich sag ja, ..wenn die Habeckschen Pläne so durchgewunken werden...

Momentan weiss keiner so richtig, wo die Reise hingeht.

Deine Heizung kannst auch nach Bestätigung dieser Pläne solange reparieren lassen, wie du es für richtig hälst(bzw. Ersatzteile vorrätig sind), du dürftest nur die Anlage nicht 1:1 tauschen. Ein Ersetzen des ganzen Kessels kannst bisher nur noch bis Ende 2023 durchziehen.

Ab kommenden Jahr müssen dann Alternativenergien das Haus zu mind. 65% beheizen. Für die ,,Härtefälle,, wurde eine 4jährige Frist festgelegt, in welcher du bei Ersatz des Kessels eine Wärmepumpe oder ähnliches nachzurüsten hast. Das wird kaum wer tun, weil man so sicher sein kann, dass man ständig auf einer Baustelle wohnen wird.

Bist hingegen schon 80 Jahre alt, gilt die Regel nicht.

Ich kann aber nicht sagen, was gilt, wenn der Lebenspartner ,so man einen hat, noch keine 80 Jahre erreicht hat.

Bitte lies mal hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-gebaeudeen...

 

Meines Wissens solltest Du über einen Niedertemperaturkessel mit witterungsgeführter Steuerung verfügen.

Laut obigem Gesetz müsstest du dann nicht tauschen (meine Lesart).

 

Auszug:

Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Welcher Kesseltyp es ist, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Er muss regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ vor Ort durchführen.

 

Gruß

Schanks

Mit freundlichen Grüßen
Schanks