Sehr geehrte Community,
kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem Ölkessel um einen NT-Kessel handelt oder ob der nach GEG raus muss?
Beste Grüße, Max
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Du bereits vor dem 01.02.2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer selbst bewohnt hast, also zum Beispiel am 01.04.1998 eingezogen bist, besteht generell keine Austauschpflicht unabhängig vom Heizungstyp.
Wenn Du bereits vor dem 01.02.2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer selbst bewohnt hast, also zum Beispiel am 01.04.1998 eingezogen bist, besteht generell keine Austauschpflicht unabhängig vom Heizungstyp.