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Vitovent 300-W (BJ: 2017) Wärmedämmung des Leitungssystems

Hallo Zusammen,

folgende Situation:

das Rundleitungssystem der KWL wurde auf dem Boden des gedämmten, aber unbeheiztem Dachgeschosses verlegt. Jetzt haben wir das Problem, dass die Temperaturen der Zuluft gerade im Winter auf bis zu 10 °C abfallen (gemessen im Kanal hinter dem Ventilen und die austretende Luft vor den Ventilen mit Testo 417 und weiteren Testo Messgeräten).

Laut der Montage- und Serviceanleitung für die Fachkraft "Luftverteilssysteme - Für zentrale Wohnungslüftungs-Geräte" Ausgabe 03/2017 steht auf Seite 12 unter Punkt Wärmedämmung des Leitungssystems:

"Zuluft- und Abluftleitungen, die durch ungeheizte Bereiche des Hauses verlaufen, müssen mit dampf-diffusionsdichten Materialien wärmegedämmt werden." Sowie: "...Alle Leitungen in ungeheizten Bereichen gemäß DIN 1946-6 diffusionsdicht wärmedämmen."

 

Wir haben dieses bereits beim Heizungs-/Lüftungsbauer und dem Verkaufsberater der Niederlassung Düsseldorf von Viessmann adressiert. Die Herren sind der Auffassung, dass dieses richtig ausgeführt wurde wie es ist. Die Montage- und Serviceanleitung besagt aber was anderes.

 

Was ist denn jetzt korrekt?

 

Viele Grüße

René

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo,

 

klar ist das eine Leistung die nicht von Viessmann erbracht wurde, nur da sich der Außendienstler von Viessmann mit eingeklinkt hat, kann ich halt nicht verstehen, dass der Lüftungsbauer so in Schutz genommen wird, obwohl die Fakten was anderes sagen. Das hinterlässt kein gutes Gefühl beim Kunden.

Das eine nicht korrekte Leistung des Fachpartners indirekt auch auf Viessmann zurückfällt, ist eben der Tatsache geschuldet, dass es ein Viessmann-Fachpartner ist.

Vielleicht sollte Viessmann einen strengeren Auswahlprozess für Fachpartner einführen und auf eine bessere Weiter- und Fortbildung der Partner bestehen. Dann sparen sich alle Beteiligten eine Menge Arbeit.

 

Was der Fachpartner zur Korrektheit der oben geschilderten Situation erneut sagen wird, kann ich jetzt schon vorhersehen und am sinnvollsten direkt einen Gutachter bestellen und einen Rechtsanwalt einschalten.

 

Ironie-Modus an: Deutschland ist ja ein Land der Warn- und Hinweisschilder. Ich bin für ein neues Schild „Beauftragung eines Handwerkers auf eigene Gefahr“ - Ironie-Modus aus 🤣

 

VG

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7 ANTWORTEN 7
Hallo René,

was für eine Rohrleitung wurde denn verwendet? Eventuell kannst du uns ein paar Bilder dazu hier posten.

Viele Grüße
Flo

@Flo_Schneider:

 

Ich habe mal wie gewünscht Fotos der Situation hochgeladen.

Nur nochmal zur Klarstellung:

Das Dach ist gedämmt aber nicht im KfW 55-Standard und gehört nicht zur Gebäudehülle gemäß KfW-Gutachten/-Berechnung, da wir in Bungalow-Bauweise gebaut haben. Wir mussten das Dach nur so auf Grund des Bebauungsplanes gestalten. Wir nutzen das Dach als Kellerersatz.

Der Temperaturunterschied zwischen des Dachgeschosses und der restlichen Gebäudehülle beträgt je nach Außentemperatur 10 - 15 °C.

Vielen Dank schonmal.

VG

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Danke. Die Außen- und Fortluftleitungen sind aus EPP-Rohr. Diese müssen nicht gedämmt werden. Nur wenn diese zum Beispiel aus Wickelfalzrohr wären, müssten diese dampfdiffusionsdicht gedämmt werden.

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

ich verstehe die Aussagender Montage- und Serviceanleitung für die Fachkraft "Luftverteilssysteme - Für zentrale Wohnungslüftungs-Geräte" Ausgabe 03/2017 Seite 12 unter Punkt Wärmedämmung des Leitungssystems anders.

Hier wird aus meiner Sicht grundsätzlich von allen luftführenden Leitungen gesprochen, da ja auch explizit die Wärmerückgewinnung erwähnt wird. Die von dir erwähnten Außen- und Fortluftleitungen sind ja nicht in die Wärmerückgewinnung "einbezogen", sonder ja nur die Verbindung zur "Außenwelt".

Von daher verstehe ich das ganze nicht und insbesondere das der Außendienstler von Viessmann diese Punkte nicht berücksichtigt.

Ich bitte um eine Stellungnahme seitens Viessmann.

VG

René

Es ist richtig, dass wir in unseren Planungsanleitungen folgendes beschreiben:

■ Zuluft- und Abluftleitungen, die durch unbeheizte Bereiche des Gebäudes verlaufen, müssen mit dampfdiffusionsdichten Materialien wärmegedämmt werden. Falls EPP-Rohre oder EPP-Bögen verwendet werden, ist diese Maßnahme nicht erforderlich.

Dies muss bei deiner Anlage vor Ort geprüft werden, ob dies entsprechend greift. Hier ist aber nicht Viessmann derjenige, der entscheidet, dass dies umgesetzt wird. Du musst dich mit deinem Fachbetrieb diesbezüglich auseinandersetzen.

Viele Grüße
Flo

Hallo,

 

klar ist das eine Leistung die nicht von Viessmann erbracht wurde, nur da sich der Außendienstler von Viessmann mit eingeklinkt hat, kann ich halt nicht verstehen, dass der Lüftungsbauer so in Schutz genommen wird, obwohl die Fakten was anderes sagen. Das hinterlässt kein gutes Gefühl beim Kunden.

Das eine nicht korrekte Leistung des Fachpartners indirekt auch auf Viessmann zurückfällt, ist eben der Tatsache geschuldet, dass es ein Viessmann-Fachpartner ist.

Vielleicht sollte Viessmann einen strengeren Auswahlprozess für Fachpartner einführen und auf eine bessere Weiter- und Fortbildung der Partner bestehen. Dann sparen sich alle Beteiligten eine Menge Arbeit.

 

Was der Fachpartner zur Korrektheit der oben geschilderten Situation erneut sagen wird, kann ich jetzt schon vorhersehen und am sinnvollsten direkt einen Gutachter bestellen und einen Rechtsanwalt einschalten.

 

Ironie-Modus an: Deutschland ist ja ein Land der Warn- und Hinweisschilder. Ich bin für ein neues Schild „Beauftragung eines Handwerkers auf eigene Gefahr“ - Ironie-Modus aus 🤣

 

VG

Wir bieten für alle unsere Fachpartner (alle Fachbetriebe mit Kundennummer bei uns) kostenfreie Schulungen an. Diese müssen aber angenommen werden. Wir können niemanden dazu zwingen.

Viele Grüße
Flo
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