Vitodens 222-F
Nachdem bereits die verweigerte Kulanz, knapp vier Monate nach Ablauf der Garantie für Unmut gesorgt hat, sehen wir uns nun mit weiteren inakzeptablen Abrechnungen konfrontiert.
1. Unberechtigte Abrechnung von Arbeitswerten beim 1. Termin
Obwohl der Servicetechniker von Ankunft bis Abfahrt insgesamt weniger als eine Stunde vor Ort war (entspricht max. 4 Arbeitswerten à 15 Minuten), wurden 5 AW abgerechnet. Auf meinen Hinweis vor Ort begründete der Techniker dies mit seiner Abfahrt ab 7:00 Uhr vom Heimatort. Nicht nachvollziebar für mich diese Argumentation, da die reine Arbeitszeit vor Ort maßgeblich ist. Einem Nachfassen und bitte um Erklärung wurde ausgewichen. Allein für die Fehlersuche und die Feststellung einer defekten Zirkulationspumpe wurden mir inklusive Auftragspauschale 422 € berechnet. Mein Einwand bezüglich der 5 AW wurde von Herrn Markus Kraus, Wartungen, Viessmann, pauschal abgewiesen.
2. Unverhältnismäßiger Zeitaufwand beim 2. Termin
Beim zweiten Termin erfolgte der Austausch der Zirkulationspumpe bei bereits bekannter Diagnose. Der Techniker benötigte hierfür 2,25 Stunden = 9 AW (inkl. Vor-/Nacharbeit und Funktionsprüfung). Den Servicebericht habe ich ausdrücklich unter Vorbehalt unterzeichnet. Bei einem Stundensatz von 180 € brutto beläuft sich die zweite Rechnung auf 881 € brutto.
Der dafür angesetzte Zeitaufwand steht in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung und weicht massiv von den Herstellervorgaben ab, selbst unter Berücksichtigung der Teilentleerung, die erfolgt ist, lagen keinerlei erschwerte Bedingungen vor. Mein Einwand hierzu wurde erneut unkonkret abgewiesen, mit dem schlichten Hinweis auf die unterschriebenen Berichte (was aufgrund meines ausdrücklichen Vorbehalts beim zweiten Bericht nicht zutrifft und hätte festgestellt werden können).
3. Unnötige Doppelleistungen auf der Abrechnung
Laut dem zweiten Servicebericht wurden eine Abgasprüfung sowie eine Ringspaltmessung durchgeführt und berechnet. Beide Messungen wurden jedoch bereits beim ersten Termin erledigt. Für den bloßen Tausch einer Zirkulationspumpe sind diese erneut abgerechneten Messungen fachlich nicht erforderlich! Auf meine konkrete Beanstandung hierzu erhielt ich lediglich die pauschale Antwort, dass „erforderliche Messungen notwendig seien". Auf meine Anfrage an Herrn Markus Kraus ob der während der Garantie auftretende Defekt am Plattenwärmetauscher, der auch getauscht werden musste, mit der nun defekten Zirkulationspumpe im Zusammenhang stehen könnte und eine Kulanzregelung hier möglich wäre wurde bei der Beantwortung nicht eingegangen. Es wurde auf Verzicht einer weiteren Korrespondenz in dieser Angelegenheit hingewiesen.
Derzeit entsteht mir der Eindruck, dass berechtigte Kundenanliegen bei Viessmann grundsätzlich abgeblockt werden. Da ich aus Erfahrung auch vom Beschwerdemanagement keine Unterstützung erhalten hatte hinsichtlich Kulanz werde ich vermutlich den Vorgang an den Geschäftsführer persönlich zur Klärung übergeben.
Elena