Guten Abend,
ich habe in einem Doppelhaus mit getrennten Heizkreisen ein Gas-Brennwert-Kompaktgerät. Im Heizkreislauf 1 ist ein Wärmemengenzähler montiert, beide Doppelhaushälften haben sowohl Kaltwasser- als auch Warmwasseruhren (m³). Für die Abrechnung der vermieteten Doppelhaushälfte fehlt mir ein Warmwasser-Wärmemengenzähler. Laut meinem Heizungsklempner, kann man den in ein Kompaktgerät nicht einbauen. Nun habe ich ein Abrechnungsproblem. Denn mit der m³ - Differenz des Gaszählers, dem Wärmemengenzähler des Heizkreislaufes und den Wasseruhren kann ich nicht den Heizenergieverbrauch für Warmwasser des Mieters ermitteln.
Welche Problemlösungen gibt es?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Michael
Nur die eine Haushälfte. Mit seinen Eltern wird er sicher kein Problem haben,da kann man sich einigen . Aber für den anderen Mieter,welcher nicht zur Familie gehört,gibt's eigentlich keine Veranlassung,seine Verbräuche schätzen zu lassen. Da aber der Einbau eines WMZ in einer Kompaktanlage unmöglich ist,muss der Vermieter und irgendwie rausbekommen,welcher Energieanteil auf das Warmwasser und welcher auf die Heizung fällt. Fürs WW gibt's aber keinen WMZ,aber Wasserzähler.
Das ist doch in der Heizkostenverordnung beschrieben. Wärmemenge durch Formel unter einbeziehen der Warmwassermenge ermittel. Der Rest entfällt auf die Raumheizung. Der Raumheizungsanteil wird per Dreisatz im Verhältnis der verbrauchten Wärmemengen gemäß WMZ verteilt. Fertig!
Genau das hab ich ja vorgeschlagen,womit man aber nicht einverstanden war.
Vielen Dank für Eure Antworten, die ich jetzt in aller Ruhe auswerten werde.
Weitere Antworten sind nicht notwendig.
Herzlichst Michael