Hallo,
bei meiner neuen Vitodens 300 ist mir aufgefallen, dass ab 4 grdC Aussentemperatur und darunter zwanghaft die Heizkreispumpen laufen obwohl keine Wärmeanforderung vorhanden ist (abgesenkter Betrieb mit eingestellten 3 grdC Raumtemperatur).
Ich habe in der Anleitung gesucht und bin auf den Punkt 2426.1 Außentemperaturgeführte Pumpenlogik Heizkreis 1 und 2427.1 Außentemperaturgeführte Pumpenlogik Heizkreis 2 gestoßen. Hier kann mein einen Minimalwert von -9 grdC einstellen. Das wollte ich zum Ausprobieren tun. Leider kann ich die beiden Punkte im Menue des Heizgerätes nicht finden. In der Fachbediener Anleitung der Vitodens steht: Einstellung nur über Softwaretool.
Mein Heizungsbauer hat seit rund 4 Wochen, trotz Anfrage bei Viessmann, auch noch keine Antwort geben können.
Kann mir jemand helfen?
Einstellung nur über Softwaretool.
Tja - böse Falle! "Viessmann" ist heute nur noch ein Tarnname für Fiesmann - oder Kassiermann ... 😉
Das Tool und somit der Einsatz ist kostenpflichtig.
An die Parameter 2426.1 und 2427.1 kommt nur dein Heizungsbauer dran, sofern er das sogenannte Software-Tool hat. Das haben vermutlich die wenigsten Heizungsbauer, weil das die Heizungsbauer extra kostet.
Du kannst nur den reduzierten Heizbetrieb nachts auf den Minimalwert, also +3°C stellen, dann schaltet die Pumpe so wie von dir beobachtet ein.
Würde der reduzierte Heizbetrieb bis z. B. -3°C herabreichen, wären die Parameter 2426.1 und 2427.1 überflüssig.
Ich denke, Sicherheit geht bei Viessman vor. Bei Viessmann setzt der "Frostschutz" schon bei +3°C ein.
Danke für die Antworten.
Das mit dem Frostschutz verstehe ich schon, allerdings ist die Sache bei zwei Heizkreisen (einer geregelt (mit Mischer, Fb-Hzg) und einer ungeregelt (ohne Mischer,Heizkörper)), doch sehr kontraproduktiv.
Ich möchte den Heizkörperkreis durchaus auch tagsüber absenken, weil ich die Räume nicht brauche. Nun läuft der Kreis aber aufgrund des Zwangslaufs der Pumpe ständig mit. So ein Mist, d.h. entweder immer alle THVs zu machen oder in den ungeregelten Kreis auch noch einen Mischer einbauen.
Da fragt sich ob die Software nicht billiger ist. Apropos Softwaretool, warum, wenn die Anlage doch eh online ist. Muss den Heizungsbauer noch weiter nerven.
"Das mit dem Frostschutz verstehe ich schon, allerdings ist die Sache bei zwei Heizkreisen (einer geregelt (mit Mischer, Fb-Hzg) und einer ungeregelt (ohne Mischer,Heizkörper)), doch sehr kontraproduktiv."
Ein falsches Anlagenkonzept kannst du aber Viessmann nicht anlasten. Für das Anlagenkonzept ist der Heizungsbauer nach Rücksprache mit dem Kunden verantwortlich.
Vielleicht kannst du die Heizkörper mit intelligenten Thermostaten ausstatten. Dann kannst du die Heizzeiten und die Raumtemperaturen der Räume, in denen Heizkörper sind, doch individuell gestalten.
"Apropos Softwaretool, warum, wenn die Anlage doch eh online ist."
Die Heizung ist online, aber es geht keinen online-Zugriff auf sämtliche Parameter des Servicemenüs.
Hallo,
MacVito Danke.
Mit dem falschen Anlagenkonzept und der Nicht-Kritik an Viessmann muss ich widersprechen. Das Anlagenkonzept ist doch ein Standardisiertes aller Herstellerfirmen (Heizkreis ungeregelt -Hk, Heizkreis geregelt -Fb-Hzg). Es ist ja auch perfekt, wenn nicht der Hersteller entsprechende Einstellmöglichkeiten durch, wahrscheinlich teuere Softwaretools, sperren würde.
Was deinen Fall angeht, da gab es zwei Konzepte, beide(!) sind absoluter 0815-Standard:
1.) Ein ungeregelter und ein geregelter Heizkreis (wie vorhanden)
2.) zwei geregelte Heizkreise
So wie die Dinge liegen, wäre für dich der Fall 2 der richtige gewesen. Die Problematik, die sich hinter dem falsch gewählten Anlagenkonzept verbirgt, sollte dein Heizungsbauer kennen. Und das hätte er mit dir zumindest besprechen und die Konsequenzen klar machen müssen.
Ich denke, es war eine - im Nachhinein betrachtet - falsche Entscheidung, die evtl. daraus resultierte, dass dein Heizungsbauer den Auftrag haben wollte und sich durch das teurere Konzept 2 die Chance auf den Auftrag nicht verderben wollte.
Wie gesagt, du solltest das Problem mit intelligenten Heizkörperthermostaten in den Griff kriegen.
Das mit den gesperrten Parametern sehe ich auch als Katastrophe an. Es dürfte dem allgemeinen "Sicherheitswahnsinn" geschuldet sein. Natürlich dürfte es Fälle gegeben haben, wo ein technisch völlig unbedarfter Endkunden den Frostschutz in seinem "Zelt" auf -10°C gesetzt hat und sich dann wunderte, dass Wasser bei 0°C gefriert und dann großen Schaden anrichten kann.
Geh mal davon aus, wenn solche Fälle vor Gericht landen, bekommt der Heizungsbauer, evtl. auch der Hersteller, eine Teilschuld, weil der Kunde sich in jedem Fall mit seiner "Unwissenheit" herausreden kann.
Die Aufhebung der Frostschutzgrenze (mit den beiden Parametern) mit der zumindest theoretischen Konsequenz eines Frostschadens, die nur durch den nachweißbaren Eingriff des Heizungsbauers entstanden sein kann, lässt sich dann im Nachhinein gut belegen. Da hätte dann der Endkunde vor Gericht ganz schlechte Karten.
Hinweis: Bei meinem alten Buderus Gasbrennwertgerät GB112-43, Bj. 2000, konnte die sogenannte "Umschalttemperatur Abschalt-/Außenhaltbetrieb" von -10°C bis +10°C eingestellt werden. Wer es wollte, konnte also den Heizbetrieb nachts erst unterhalb einer Außentemperatur von -10°C beginnen lassen.
Unabhängig davon griff aber der eigentliche Frostschutz bereits bei +1°C. Unter +1°C lief die Umwälzpumpe, und das konnte nicht abgestellt werden.
Wie der Frostschutz bei neuen Buderus Heizungen geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.