Ich würde sehr gern wissen wollen wo der Unterschied zwischen dem Mindest-Schachtinnenmaß und Reduziertes-Schachtinnenmaß liegt?
Wir haben einen Schornsteinfeger der der Meinung ist, das wir bei einem Keramikschornstein (Innenmaß 120mm) nicht raumluftunabhängig (PPS 60) fahren dürfen. Ist diese Aussage richtig?
Gibt es darüber auch eine Schriftliche Aussage die man dem Schornsteinfeger vorlegen kann?
Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
die Mindest-Schachtinnenmaße kommen aus der Norm.
Die reduzierten beschreiben das Mindest-Schachtinnenmaß, dass wir für die von uns angegebenen Leitungslängen benötigen. Wird davon auch noch abgewichen kann mit einer Berechnung nach DIN EN 13384 dennoch ein sicherer Betrieb u. U. nachgewiesen werden. Das ist machbar und auch zulässig.
Bei Raumluftunabhängigen Betrieb darf der kleinste, nach Norm zulässige Ringspalt, größer 5 mm betragen.
freundliche Grüße
Timo Brüssing
Ich denke mal, dass du dem Schornsteinfeger nicht widersprechen kannst. Er trägt hier die Verantwortung. Und er wird sich darauf berufen, dass der Luftspalt an den Muffen einfach zu eng wird. Soweit mir bekannt, muss der Abstand Abgasrohr/Schornsteinmand allseitig mindestens 3 cm betragen. Und dieser kann bei der Muffe nicht gehalten werden.
Guten Morgen,
die Mindest-Schachtinnenmaße kommen aus der Norm.
Die reduzierten beschreiben das Mindest-Schachtinnenmaß, dass wir für die von uns angegebenen Leitungslängen benötigen. Wird davon auch noch abgewichen kann mit einer Berechnung nach DIN EN 13384 dennoch ein sicherer Betrieb u. U. nachgewiesen werden. Das ist machbar und auch zulässig.
Bei Raumluftunabhängigen Betrieb darf der kleinste, nach Norm zulässige Ringspalt, größer 5 mm betragen.
freundliche Grüße
Timo Brüssing