Bei meinem Viessmann Vitodens 200-W 19kW ist nach nur 3 Jahren die Wärmedämmung (Isolierring) des Kessels defekt. Sie ist einmal in der Mitte durchgerissen. Sie hatte auch ein paar kleine seitliche Beschädigungen, die sind aber laut dem Servicetechniker nicht entscheidend, sondern der Ring wurde wegen des Risses ausgetauscht. Ich musste das bezahlen. Ich habe 2 Fragen: 1. Warum ist das kein Gewährleistungs- oder Garantiefall? Was ist denn der Garantieumfang? 2. Muss ich im Garantiefall bei Viessmann Garantie anmelden oder muss das mein Servicebetrieb machen?
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Anhang 1. Dichtungen aller Art,Brennraumauskleidung en ,etc.
Weil der Isolierring flammenberührt ist. Und für flammenberührte Teile gibt's nur ein halbes Jahr Garantie.
Wäre es ein Garantiefall,muss dein HB sich mit Viessmann auseinandersetzen..Ist es Gewährleistung,müsstest du dich mit dem HB kurzschließen.
Weil,merke: Garantie gibt der Hersteller,Gewährleistung der HB.
Danke. Wo steht dass es für flammberührte Teile nur ein halbes Jahr gibt? Haben Sie einen Link zu den Bedingungen?
Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen,dass flammenberührte Teile von der Garantie ausgenommen sind.
Das ist nicht richtig. In den Geschäftsbedingung steht davon nichts, und in den Garantiebedingungen steht
4. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel und Schäden durch
a.
fehlerhafte Planung und Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Serviceanleitungen,
b. V
erwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Brennstoffe,
c. unsachgemäße Änderungen und
Teile fremder Herkunft,
d. betriebsfremde äußere Einflüsse,
e.
Verschleißteile (z. B. Elektroden, Anoden, Filter, Dichtungen, Batterien usw.), die nicht wie vorgegeben ersetzt wurden.
Nirgendwo steht, dass die Wärmedämmung ein Verschleissteil ist und sie ist auch nicht Teil der jährlich zu tauschenden Teile, deren Ersatz Gegenstand des Wartungsvertrags ist, Ich weiß dass Sie das regelmäßig so ausführen, und es mag Ihre übliche Praxis sein, aber ich finde keine Stelle, die das rechtssicher belegt. Oder haben Sie eine solche Zitatstelle?
Anhang 1. Dichtungen aller Art,Brennraumauskleidung en ,etc.
Ok, das ist ein Argument das ich akzeptiere, denn dieses Papier zitieren Sie in der Tat, also vielen Dank. Jedoch muss ich ein kleines Bisschen korrigieren: Es ist nicht eine Dichtung, und auch nicht "Brennraumauskleidungen (Holzheizkessel)", denn es ist ein Gaskessel. Jedoch zählt das Papier auch "Schammotte-Einbauten" auf und "sowie alle nicht wassergekühlten feuer- und heizgasseitig bedeckten Kesseleinbauten." Freilich wäre es auch besser, wenn dieser Verweis auf das BDH Infoblatt auch in Ihren Garantiebedingungen aufgeführt wäre. Denn das ist vertragsrelevant. Der Hinweis findet sich aber nur auf einer Internetseite. In den Garantiebedingungen ist die Definition der "Verschleissteile" meiner Meinung nach etwas nebulös.
Aber Viessmann beruft sich in seinen Garantiebedingungen und Leistungsumfang auf genau die BdH Nr.14.
Wenn man "Viessmann Garantiebedingungen" bei google sucht, dann bekommt man "https://www.viessmann.de/de/services/garantie.html" und das ist eine Version von 2022, in der ich das NICHT finde. Einen Link auf neuere Garantiebedingungen habe ich auf viessmann.de nicht gefunden, und einen Hinweis auf die AGB auch nicht. Auch die AGB finde ich über Google, dort finde ich aber nichts zum BDH Infoblatt, und auch in den Geschäftsbedingungen, die ich über google finde, auch nicht. EVTL müsste Viessmann mal etwas aufräumen? Den Hinweis auf das BDH Infoblatt finde ich nur auf einer Internetseite https://www.viessmann.de/de/services/garantie/vicare.html , das ist aber kein Vertragstext. Der Link in meinem damaligen Angebot geht in er Tat auf die Internetseite. Diese verweist aber nicht auf den Vertragstext der Garantiebedingungen https://www.viessmann.de/de/services/garantie.html , was er nach meiner Ansicht aber sollte. Ich lese doch Vertragstexte und keine Internetseiten, die das doch nur verkürzt wiedergeben können, und wo ich doch keine Inhalte erwarte, die im Vertragstext der Garantiebedingungen nicht finde! Also etwas mehr Konsistenz würde ich dann doch erwarten! Ich akzeptiere den Ausschluss der Garantie in meinem Falle, klar, aber dann schreibt es doch auch in die juristische Langform der Garantiebedingungen! Und verweist auf diese in dem Linkt, der in den Angeboten zu finden ist, also die Internetseite https://www.viessmann.de/de/services/garantie.html . Und denkt an das Verlinken der AGB, und verweist in der AGB auch auf die Vertragsform der Garantiebedingungen! Sorry aber in solchen Dingen bin ich genau und eigentlich hilft das doch auch, wenn ich darauf hinweise! Gerne geschehen!
Genau genommen müsstest deinem HB das erzählen.
Denn mit ihm hast einen Vertrag.
Der HB hat dann wiederum einen mit Viessmann.
1. Ich müsste mich an meinen HB wenden, wenn ich von ihm erwarten würde, dass er aufgrund unvollständiger Angaben bei Viessmann eine Garantie einfordern müsste. Das erwarte ich aber nicht. Außerdem ist die Garantiezusage von Viessmann eine Zusage mir gegenüber. Aber ich erwarte doch von Ihnen keine Kostenübernahme, zumal der Hinweis auf die Internetseite im Vertrag ja da war. In den Garantiebedingungen steht zwar was Anderes, aber ich habe doch Viessmann gegenüber gar keinen Anspruch gestellt.
2. Es gibt nur eine Firma Viessmann, und die kann nicht mit jedem HB einen anderen Vertrag haben.
3. Ich habe Sie freundlicherweise auf einen Punkt hingewiesen. "Danke, ich gebe das an unsere Rechtsabteilung weiter" wäre eine angemessene Reaktion gewesen!!!!!
Jetzt beenden wir das mal. Geben Sie das an die Rechtsabteilung, die wird sich freuen und das optimieren, und gut ist. Es ist ja nichts falsch, aber es geht nach meiner Ansicht deutlich besser. Sie sind doch Viessmann Mitarbeiter? Jedenfalls sind Sie "Legende", andernfalls sagen Sie mir einfach wenn und wie ich das an die Rechtsabteilung von Viessmann gebe, falls Sie das wissen. Oder lesen hier Viessmann Mitarbeiter mit, dann ist es auch gut. Ich finde Viessmann gut und helfe gerne, eine Schwachstelle zu beseitigen!
Du scheinst mich mit jemandem zu verwechseln. Ich arbeite nicht für Viessmann,bin aber lange genug dabei,um zu wissen,wie der Hase läuft.
Im Übrigen kannst du überhaupt keine Forderungen an Viessmann stellen. Denn du hast keinen Vertrag mit Viessmann . Wohl aber mit deinem HB.
Naja, mit dem Hasen ist das so eine Sache. Und eine Garantie ist ein sogenanntes "einseitiges Rechtsgeschäft". Das gibt es nämlich auch. Dazu reicht die einseitige Willenserklärung dessen, der sich zur Leistung der Garantie (ggf unter Bedingungen) verpflichtet. Es bedarf keines zweiseitigen Vertrags. Es gibt noch zahlreiche andere einseitige Rechtsgeschäfte. Bitte googeln oder eine KI fragen.
Für mich ist diese Unterhaltung damit beendet. Danke für die Information über das BDH Infoblatt.