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GEG - Austauschpflicht

Hallo,

wir haben in einem Doppelhaus zwei Gaskessel mit folgenden Herstellernummern, Typ und Baujahr (auf den Kesseln Aufschrift jeweils nur "Viessmann   Litola"):
LVR023  Nr. 752005205830 Baujahr 1996

LVR 22 Nr. 752006904147 Baujahr 1998.

Sind diese beiden Heizkessel nach dem GEG nach 30 Jahren verpflichtend auszutauschen oder handelt es sich evtl. um Niedertemperaturkessel (Abgastemperatur aus früheren Unterlagen liegt bei 98 bis 107°C).

Für einen entsprechenden HInweis wäre ich sehr dankbar.

Sigi

 

 

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Gemäß Datenblatt ist der Viessmann Litola ein Niedertemperaturkessel und muß demzufolge nicht nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Es gibt darüber hinaus noch eine weitere wichtige Ausnahmeregel für Betreiber alter Heizunganlagen:

Wenn Du die Doppel-Haushälfte selbst bereits vor dem 01.02.2002 bewohnt hast,

brauchst Du überhaupt keinen Heizungskessel jedweder Art auszutauschen.

Selbst Habeck kann das nicht verlangen.

 

 

Viele Grüße aus Wiehl
betz56

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1 ANTWORT 1

Gemäß Datenblatt ist der Viessmann Litola ein Niedertemperaturkessel und muß demzufolge nicht nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Es gibt darüber hinaus noch eine weitere wichtige Ausnahmeregel für Betreiber alter Heizunganlagen:

Wenn Du die Doppel-Haushälfte selbst bereits vor dem 01.02.2002 bewohnt hast,

brauchst Du überhaupt keinen Heizungskessel jedweder Art auszutauschen.

Selbst Habeck kann das nicht verlangen.

 

 

Viele Grüße aus Wiehl
betz56
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