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Austauschpflicht Gasheizung

Hallo,

 

in unserem Haus ist eine Viessmann Gasheizung aus dem Jahr 1990 eingebaut. Gesteuert wird diese über ein Viessmann Trimatik-MC Modul (Hersteller-Nr.: 7450 260 169777). Laut EnEV ist ein Heizungstausch bei Eigentümerwechsel nötig, wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperatur-Geräte. Durch das Trimatik Modul ist die Heizungsanlage steuerbar und entspricht daher nicht einem Konstant-Temperatur-Kessel, ist aber auch kein Brennwertgerät.

Gilt für die Anlage eine Austauschpflicht bei Eigenümerwechsel?

 

Vielen Dank.

1 ANTWORT 1

Sofern die Anlage witterungsgeführt ist,gibt's keine Austauschpflicht  Die Anlage kannst solange betreiben,wie es die Wirtschaftlichkeit / dein Geld beutel zulässt.

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