Hallo Frank_Weber,
ich gehe mal davon aus, dass du den Nachweis über die Hocheffizienz deines Vitotwins bzw. die zu erwartenden Laufzeiten des Stirlings benötigst. Im Anhang findest du die Liste zur Allgemeinverfügung der BAFA. Darin ist auch der Vitotwin aufgeführt.
Als Vollbenutzungsstunden bezeichnet man die tatsächliche Laufzeit des Stirlings. Diese sind für die Abrechnung des KWK-Zuschlages relevant.
Dieser Zuschlag kann entweder jährlich nach der tatsächlichen Laufzeit (z. B. 4000 Betriebsstunden/a) oder einmalig pauschal mit 30.000 Betriebsstunden abgerechnet werden.
Beste Grüße °jo