Hallo chefkoch,
die zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers für das Gasbrennwertmodul und die Heizkreise richtet sich nach der VDI 2035. Hier muss entsprechend dem Anlagenvolumen passend enthärtet werden. Der separate Systemtrennungskreis des Brennstoffzellenmodul beinhaltet 20 Liter Gesamtinhalt. Hier darf die maximale Wasserhärte 16,8° dH nicht überschritten werden. Deinem Fachbetrieb steht als Leitfaden die Planungsanleitung zur Verfügung.
Kurzum empfehlen wir, das Füll- und Ergänzungswasser grundsätzlich zu enthärten, da die Wasserhärte durch Mischung aus verschiedenen Bezugsquellen variieren kann und die Angaben der Wasserversorger nur Durchschnittswerte sind.
Beste Grüße Robin