Hallo zusammen, wir planen eine Vitocal 251.A19 hinter einem Mehrfamilienhaus aufzustellen. Vorgesehende Platz an der Hauswand wird links und rechts von einem Garagentor und einer Grundstücksgrenze begrenzt. Die Entfernung von Grundstücksgrenze zum Beginn Garagentor beträgt 3,03 m. Das sind also 11,4 cm zu wenig um den Mindestabstand von 1 m zu beiden Seiten der Wärmepumpe einzuhalten. Das Bodenniveau des Nachbargrundstücks ist ca. 50 cm höher als unseres und beide Grundstücke sind durch eine mindestens 2,5 m hohe und mehr als 10 m lange (vermutlich gasdichte) Mauer getrennt. Wir gehen davon aus, dass die Mauer deutlich über die Lebenszeit der Wärmepumpe hinaus bestand haben wird. Laut Planungsunterlagen der Wärmepumpe verjüngt sich der Sicherheitsbereich nach oben hin. Wäre auf der anderen Seite der Mauer eine Gebäudeöffnung auf Höhe des Bodenniveaus des Nachbargrundsstücks wäre es außerhalb des Sicherheitsbereichs, weil die Mauer höher als die Wärmepumpe und gasdicht ist die Öffnung außerhalb des sich verjüngenden Sicherheitsbereichs liegt Laut Landesbauordnung unseres Bundeslandes haben wir keinen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Dürfen wir den Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze auf Grund der oben genannten Gründe unterschreiten? edit: Selbst, wenn wir die Wärmepumpe mit dem Rücken an die Mauer aber seitlich dicht an die Hauswand stellen, müssten von der Mauer aus 3,23 m Abstand bis zum Garagentor / Autofahrweg sein (0,25 m Abstand Mauer zu WP; 0,68 m Tiefe WP; 50 cm + 180 cm Abstand nach vorne => 3,23 m). Das sind sogar noch mehr. Und dann ist da immer noch die Frage, ob es nicht 1 m Mindestabstand zur Grenze aus Prinzip sein müssen. edit 2 (2025-03-18, 8:18): skizzierter Lageplan mit Maßen hängt an Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen
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