Der Heizungsbauer kommt zu dieser Bewertung und Auffassung: Die Auslegung der Wärmepumpe basiert auf dem Gasverbauch meiner alten Heizungsanlage (die war 30 Jahre alt) Es lagen die letzten Jahresverbräuche vor. Es ergab sich daraus ein Mittelwert von 17000m3 was einem Jahresmittelwert von 2400m3 oder 24000kWh entspricht. Dieser Verbrauch läßt sich umrechnen: Durchschnittlicher Verbrauch: 2400m3 Heizwert des Erdgases:10kWh/m3 Vollbenutungsstunden *der Heizung pro Jahr: 1800h benötigte Heizleistung: (2400m3 * 10kWh/m3) /1800h = 13,33kW Als Vollbenutzungsstunden wird die Anzahl der Stunden pro Jahr verwendet, die ein Kessel mit der Nennwärmeleistung betrieben werden müsste, um den Jahresheizwärmebedarf zu decken. Würde man jetzt der klassischen Literatur für die Auslegung von Wärmepumpen folgen, müßte auf diesen errechneten Wert ein Zuschlag für Warmwasser und Ausgleich für Sperrzeiten des Netzbetreibers erfolgen. Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperrzeit von 3 x 2 h pro Tag also um 20% erhöht werden. (Anmerkung: Wir hatten und haben keine Sperrzeiten) Für Warmwasser ergibt sich unter der Annahme eines normalen Bedarfes ein Zuschlag von 0,08 bis 0,15kW/pro Person. Je nach Ansatz wäre dies wie folgt: Heizleistung der Wärmepumpe: (13,33KW * 1,2) +(2x8,08KW) = 16,12KW Der HB kommt zum Ergebnis: Die Wärmepumpe ist anhand der vorliegenden Daten korrekt ermittelt. Um einen noch besseren Betrieb mit weniger Starts zu ermöglichen müsste ein Pufferspeicher installiert werden. (Auf meine Kosten). ggf. als Entgegenkommen um weitere Streitigkeiten zu vermeiden einen Teil als Kulanz zu bekommen. Eine Heizlast Berechnung hat es wohl nicht gegeben! Dies ist allenfalls eine überschlägige Heizlast Berechnung. (für mich nicht schlüssig) Ist dies eine ausreichende Bedarfsermittlung? Ich habe nicht damit gerechnet das meine Reklamation umgesetzt wird und eine richtig dimensionierte WP installiert wird! LG KHH2
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