Ist mir schon klar, die Rechtlage ist hier eindeutig. Aber nur mal angenommen also ganz hypothetisch: Der HB hat Informationen bekommen, die durch Änderungen am Setup (Software) und auch Erweiterungen der Komponenten, der Hydraulik usw. die zur zeit als die Anlage bestellt wurde anders waren als zum Zeitpunkt des Einbaus .... final klappt die Anlage nicht. Rechtlich betrachtet muss ich mich an den HB wenden und dieser muss sich wieder mit dem Hersteller rechtlich auseinander setzen, eine Sache die Final wie das Hornbacher Schießen ausgeht und alle Beteiligten unzufrieden sind: Ich: Weil ich eine Anlage habe die nicht funktioniert HB: Weil er einen Kunden hat, der unzufrieden ist und sich mit dem Hersteller der Anlage nicht einigen kann und es von dort keine Unterstützung gibt und weil man ihm die komplette Schuld in die Schuhe schieben will, obwohl er gar nicht alleine Schuld ist Der Hersteller: Weil er auch mittlerweile weiß, dass er einen Fehler gemacht hat, diesen aber wegen Regressansprüche nicht zugeben kann. Er muss also sowohl mir wie auch dem HB irgend etwas erklären und begründen, was eigentlich niemanden weiter hilft. Ich, aber vielleicht bin ich ja einfach nur naiv (oder habe 36 Jahre in einer großen BLAU(äugigen) Software Firma gearbeitet wo man solche Fehler behoben hat und nicht die Sache auf Kosten des Kunden ausgetragen hat), stelle mir halt vor: - Man lässt die Schuldzuweisungen einfach mal weg - Alle 3 setzen sich zusammen und besprechen das Problem und suchen nach der Lösung - man einigt sich wie die Anlage evtl. umgebaut wird, erweitert wird und wer welche Kosten dafür zu tragen hat. - mit diesen Erfahrungen kann dann sowohl der HB wie auch der Hersteller in der Zukunft weiter arbeiten, also Anlagen verkaufen und installieren, wo jeder weiß was sie kann und die Kunden zufrieden sind. Aus meiner Sicht der richtige Weg......
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