Hallo, der Mieter (bzw. seine Haftpflichtversicherung) muss den Schaden übernehmen, wenn er das Problem mindestens fahrlässig herbeigeführt hat. Das dürfte hier schwierig werden. Dafür hätte er wissen müssen, dass man den Ferienmodus so nicht verwenden darf. Intuitiv würde ich davon ausgehen, dass man einen vorhandenen Ferienmodus auch aktivieren darf. Nach Abschalten des Ferienmodus muss die Heizung mindestens zum Normalbetrieb zurückkehren, die Vorlauftemperatur muss dann oberhalb der Solltemperatur liegen, 12 Grad sind das definitiv nicht. Wenn die Heizung nicht zum Normalbetrieb zurückfindet, ist das ein Defekt, der dann unter die Gewährleistung fallen kann - wenn diese noch gilt. Dass der "Normalbetrieb" nicht zum Wiederaufheizen in angemessener Zeit reicht, ist ein Problem, dass über den Service und die Aktivierung der Estricht-Trocknung behoben werden konnte. Der Service (telefonisch/online) sollte keine 650€ gekostet haben. Bleibt die Frage, wer den kostenpflichtigen Vorort-Service bestellt hat und was dabei herausgekommen ist.
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