Hallo, erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Fußbodenheizung ist Klassisch, also Fußbodenheizung im E-Strich verlegt. Meine Anlage hat einen Mindesvolumenstrom von 1100 Liter/h (18x5=90Liter) laut Datenblatt. Heißt somit, dass der 46 Liter Puffer zu klein wäre und 200 Liter schon ok? Laut meiner Baubeschreibung ist eine Einzelraumregelung mit Stellmotor nur in Räumen mit 8 qm vorgesehen. Mein Erdgeschoss hat z.B. 1 WC (5qm), Flur (10qm), Wohnzimmer Essen (35qm) , Küche (8,8qm) und Arbeitszimmer (12qm). Wäre es somit sinnvoller, unser komplettes Ergeschoss mit einem Raumthermostat für alle Räume zu regeln? oder Räume z.B. Wohnzimmer, Flur, Küche zusammenzufassen, damit ich weniger Raumthermostate brauche. Hier wird von einer Einzelraumregelung auch abgeraten: https://www.protherm-leipzig.de/download/409033WP%20mit%20Einzelraumregelung.pdf
Ist eine Einzelraumregelung gemäß En EV nicht vorgeschrieben?
Die Energieeinsparverordnung (aktuell: EnEV 2014) fordert den Einbau einer solchen Regelung. So heißt es in Paragraf 14 Abschnitt 2 der EnEV 2014, dass heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger mit einer selbsttätigen und raumweisen Raumtemperaturregelung auszustatten sind. Das betrifft aber nicht nur neue, sondern auch alte Gebäude. Denn hier ist die Einzelraumregelung eine Nachrüstpflicht. Ausgenommen sind:
Fußbodenheizungen bei kleinen Räumen (weniger als sechs Quadratmeter)
bestehende Fußbodenheizungen, die vor dem 01. Februar 2002 eingebaut wurden
Einzelheizgeräte zum Betrieb mit flüssigen oder festen Brennstoffen
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