Moin,
bei unserem Kessel war das Steuergerät (LGB 21.350A27) defekt und unser SHKler hatte das Steuergerät nicht vorrätig. Da wir ein kleines Kind (2Jahre) hier haben wurden alle Betriebe abtelefoniert ob ein solches Steuergerät vorhanden sei. Ein Betrieb fand sich und baute das Gerät ein -> Heizung läuft.
Dann stand jedoch der Vorwurf von unserem SHKler im Raum, dass das Steuergät ein gebrauchtes Teil sei!
Indizien: Das Steuergerät ist schmutzig, es gab keine Verpackung, das Gehäuse hat Kratzer und ist laut unserem SHKler von 2003.
Stimmt das Alter (siehe Bild)?
Darf man gebrauchte Teile erneut verbauen? Ich bin Mechatroniker für KFZ und wir dürfen keine sicherheitsrelevanten Teile z.B. Bremse erneut benutzen?
Besten Dank & Grüße
Naja, in welchem Sinne von ,,gebraucht,, ? Es wäre durchaus möglich, dass der Feuerungsautomat mal in einem anderen Gerät eingesetzt wurde. Und nachdem dann festgestellt wurde, dass es doch was anderes sein muss, der Feuerungsautomat ,,zurückgetauscht,,. Kundendienstler machen das auch mitunter, um dem tatsächlich defektem Teil auf die Schliche zu kommen. Das Teil muss man deswegen aber nicht gleich wegschmeissen. Das wäre in etwa so, als würde der KFZler die Bremsscheibe anbauen wollen, merkt, dass er die falsche Scheibe ausgepackt hat und diese nun wegschmeissen müsste.
In beiden Fällen hat das Teil keine Betriebsstunde hinter sich.
Zum Alter kann ich allerdings keine Aussage treffen, dafür kenne ich die Gepflogenheiten bei Siemens nicht.
Ich vermute mal, dass sich dein Monteur auf die Reg-Nr. beruft ? Ich wüsste jetzt nicht genau, ob das das Herstellungsjahr sein sollte . Denn wenn es so wäre, was hat die 013 davor zu sagen ? Der Monat kann es ja nicht sein.
Also rein von der Beschriftung und Optik kommt mir dein Gerät nicht alt vor, wenn es wirklich alt wäre, würde da noch Landis + Gyr draufstehen.
Auf den mittelalten steht Siemens AG drauf, auf deinem steht aber Siemens building technologies production GmbH, darum scheint es mir doch recht neu zu sein.
Gruß
Heizing