Es dürfen nur noch Brennwertegeräte ab September 2015 in den Handel?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo webode,
ja es ist (fast) so.
die europäische ErP-Richtlinie (energierelevante Produkte-Richtlinie) sieht ab dem 26.09.2015 ein Verbot der weiteren Produktion von Heizwertgeräten im Nennleistungsbereich von 4 - 400 kW vor.
Ausnahme: raumluftabhängige Heizwertgeräte an mehrfach belegten Abgasanlagen im mehrgeschossigen Wohn ungsbau, weil hier sonst nicht nur das einzelen,event. defekte Gerät sondern gleich alle an dieser Abgasanlage angeschlossenen Geräte getauscht werden müssten.
Für alle anderen Fälle gilt: das "schlechteste" Heizgerät ab dem 26.09.2015 in der EU ist das Brennwertgerät.
Beste Grüße
Uwe Fröhlich
Hallo webode,
ja es ist (fast) so.
die europäische ErP-Richtlinie (energierelevante Produkte-Richtlinie) sieht ab dem 26.09.2015 ein Verbot der weiteren Produktion von Heizwertgeräten im Nennleistungsbereich von 4 - 400 kW vor.
Ausnahme: raumluftabhängige Heizwertgeräte an mehrfach belegten Abgasanlagen im mehrgeschossigen Wohn ungsbau, weil hier sonst nicht nur das einzelen,event. defekte Gerät sondern gleich alle an dieser Abgasanlage angeschlossenen Geräte getauscht werden müssten.
Für alle anderen Fälle gilt: das "schlechteste" Heizgerät ab dem 26.09.2015 in der EU ist das Brennwertgerät.
Beste Grüße
Uwe Fröhlich