Hallo Frank, Viessmann hat dazu bisher immer nur auf die VDI 2035-Richtlinienreihe verwiesen. Wenn wirklich 600 ltr. Wasser in der Anlage sind (mit Nachfüllvorgängen in Summe event. noch mehr) dann hätte gemäß VDI 2035 folgende Regelung gegriffen: 600 ltr./19 kW = 31,6 ltr./kW und das bedeutet nach Tab. 2 der VDI 2035 Blatt 1, da hier die Grenze von 20 ltr. /kW überschritten wurde, das die nächst höhere Anforderung aus der Tabelle einzuhalten ist. Konkret bedeutet dies: das Spül- und auch spätere Füllwasser hätte auf eine Härte von <= 2,0 mol/m³ (mml/ltr.) gebracht werden müssen >> zu deutsch: Teilenthärtung! In °d Härte heißt dies konkret statt 14,8 °d hätte Wasser mit maximal 11,4 °d Härte verwendet werden dürfen. Beste Grüße Uwe Fröhlich
... Mehr anzeigen