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Abweichendes Wärmeträgermedium für Vitosol 200-F

Guten Tag,

ich habe folgendes Heizungssystem:

 

Kessel: Vitodens 300-W, Typ B3HB

Solarspeicher: Vitocell 100-W, Typ CVUC-A

Solarkollektoren: Vitosol 200F, Typ SH2A

 

Unser Installateur hat unsere Solarkollektoren meines Erachtens mit einem Wärmeträgermedium-Fabrikat (FSKH 20) befüllt, das von dem Produkt in der Serviceanleitung (Tyfocor LS) abweicht.

Was sind die Folgen hiervon? Was sollte getan werden?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

6 ANTWORTEN 6

Die jetzige Flüssigkeit muss eine andere Bezeichnung haben. Unter FSKH 20 kann ich mir momentan nichts vorstellen.

Hallo FertigDenHaag,

da geht es mir, wie @Franky. Ich kann nicht nachvollziehen, was das für ein Medium sein soll.

Wir liefern ausschließlich Tyfocor LS.

Beste Grüße °jo

Hallo,

ich habe das verwendete Fabrikat auch nicht im Internet finden können. Unser Installateur hat eine Restmenge im Kanister stehen lassen. Unter den folgendem Link habe ich ein Foto von dem Aufkleber auf dem Kanister hochgeladen: https://photos.app.goo.gl/Fcq34gcaFV1U8CCt2

Letztlich aber wie auch immer:
Wie ist es zu beurteilen, wenn nicht das empfohlene Produkt Tyfocor LS verwendet worden ist?
Und was sollte getan werden?

Danke.

Mmh, da ich über die Flüssigkeit keinerlei Informationen finden konnte, kann ich demzufolge auch nicht sagen, ob diese ein Problem darstellt bzw. für die Solaranlage geeignet ist.
Im Zweifelsfall würde ich diese Flüssigkeit entfernen und durch Tyfocor ersetzen lassen.

Danke für die schnelle Antwort.

Anhand von welchen Parametern könnte der Installateur mir mit einem Datenblatt, das er mir beschafft, nachweisen, dass es auch geeignet ist?
- pH-Wert größer 7,5
- Frostschutzgehalt - geeignet für mind. bis zu -28 ° C wie Tyfocor LS

Oder ist das eigentlich nicht nachzuweisen? Da es auch um die Verträglichkeit mit Dichtungen etc. geht, bei dem Viessmann die Eignung von Tyfocor LS getestet hat.

Es muss ja vom Hersteller irgendwas existieren, worin die Eigenschaften dieser Flüssigkeit belegt sind. Gibt's keine Unterlagen, muss das Zeug raus. Denn logischerweise erlischt hier auch jeglicher Garantieanspruch, da man nicht weiss, ob die Flüssigkeit den Vorgaben entspricht. Man weiss ja nichtmal, ob diese Flüssigkeit mit anderen Mitteln mischbar ist.