Hallo zusammen!
Wir planen den Erwerb einer Immobilie, in der als Heizkessel ein Viessmann Vitola-u-e aus dem Jahr 1983 installiert ist. Die Herstellernummer lautet 708129102499; die Bestellnummer (soweit das erkennbar ist) 13586-43.
Lt. EnEV2014 dürfen ja Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr in Betrieb genommen werden - es sei denn, es sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Um im Vorfeld der Verkaufsverhandlungen hinreichend gewappnet zu sein, wäre es sehr wichtig zu erfahren, ob der Heizkessel unter das Betriebsverbot der EnEV2014 fällt oder selbiger noch weiter betrieben werden kann - lt. letzter Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers scheinen die Werte noch vollkommen in Ordnung zu sein.
Da unsere Verkaufsgespräche in den letzten Zügen liegen, sind wir für jede schnelle Antwort dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo pandur193 ,
von mir ein Tipp: Wenn dir das Haus gefällt, nimm es trotzdem und handle einen entsprechenden Rabatt unter Verweis auf den alten Kessel aus.
Noch ein Tipp: ich würde ich mich schon heute mal noch einem Gasanschluss erkundigen. (Die Entscheidungswege, ob seitens der Gasversorger ausgebaut wird, dauern immer etwas)
Als Kessel würde ich dir dann einen Vitocrossal 300 empfehlen, der ist sehr robust.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/gas-heizkessel/gas-brennwertkessel/vitocrossal-300-cu3a.html
Sollte kein Gas möglich sein, würde ich den Vitoladens 300-C ins Auge fassen. Das ist sozusagen die Weiterentwicklung des bewährten Vitola mit Brennwerttechnik.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/oelheizung/oel-brennwertkessel/vitoladens-300-c.html
Gruß
Heizing
Hallo,
da gibt es keinen Unterschied am Kessel. Es bezog sich nur auf die Liste Stand 2015, damals waren nur die vor 1985 austauschpflichtig. In der EnEV steht nun
"Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4."
Es gibt aber ein Schlupfloch: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. "
D.,h. wenn das Haus selbst genutzt ist und ihr es am 1. Februar 2002 bewohnt habt, braucht ihr nichts machen, sinnvoll wäre es aber trotzdem.
Noch ein Tipp: ich würde ich mich schon heute mal noch einem Gasanschluss erkundigen. (Die Entscheidungswege, ob seitens der Gasversorger ausgebaut wird, dauern immer etwas)
Die Gaskessel sind deutlich preiswerter als die Ölkessel.
Als Kessel würde ich dir dann einen Vitocrossal 300 empfehlen, der ist sehr robust.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/gas-heizkessel/gas-brennwertkessel/vitocrossal-300-cu3a.html
Sollte kein Gas möglich sein, würde ich den Vitoladens 300-C ins Auge fassen. Dieser ist sozusagen die Weiterentwicklung des bewährten Vitola mit Brennwerttechnik.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/oelheizung/oel-brennwertkessel/vitoladens-300-c.html
Gruß
Heizing