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hier eine Frage in die Community.....
Unsere Vitovalor PT2 läuft seit 2019 tadellos. Um die MwSt. für die Anlage damals zurückerstattet zu bekommen, haben wir ein Gewerbe angemeldet und es hat alles super geklappt.
Dieses Jahr kommt das Finanzamt mit Liebhaberei um die Ecke, da anscheinend nicht genug zum Finanzamt zurückfließt.
Habe im Anhang das Anschreiben des FA angehängt, hierbei geht es meines Erachtens hauptsächlich um die mittlere Passage Betreff des Wirkungsgrades.
Vielleicht hat jemand einen Tipp, wie ich das Problem in meinem Sinn lösen könnte. Im Raum steht tatsächlich die Rückzahlung der erstatteten MwSt.
Gruß Marco
Hallo Marco75,
das muss nicht in Deinem Sinne gelöst werden, denn die Wirkungsgrade sind nicht interpredationsfähig.
Diese Darstellung des Finanzamtes ist nicht korrekt.
Dem Finanzamt kann man über dieses Schaubild deutlich machen, was zu welchen Wirkungsgraden erzeugt wird.
Das Finanzamt erkennt auch nicht, dass der Primärenergieeinsatz für die BSZ zu 33,4% für die Stromerzeugung, zu 49,1% für Wärmeerzeugung verwendet wird und 17,2% Verlust sind. Die Angabe von 37% im Datenblatt ist falsch. Siehe hierzu diesen Beitrag.
Der Wirkungsgrad des Spitzenlastkessels liegt nicht bei "nahezu 100%", sondern da wird mit 98% gerechnet.
Ein weiterer Fehler des Finanzamtes ist, dass die Berechnung des Stromanteiles auf der Basis erfolgt, dass BSZ und Spitzenlastkessel immer gleichzeitig laufen.
Und was die Liebhaberei und Rückzahlung der Vorsteuer betrifft , so lies Dir mal diesen Beitrag durch. Da sind Anhänge dabei, die ganz hilfreich sein könnten, um gegenüber dem Finanzamt zu argumentieren.
Soweit mal mein Senf dazu.
Gruß
Loule
Hallo Loule,
Dankeschön für Deine Antwort, in der nachfolgenden Passage fehlt leider die Verlinkung, sodass ich auf den entsprechenden Beitrag nicht zugreifen kann 😉
"Und was die Liebhaberei und Rückzahlung der Vorsteuer betrifft , so lies Dir mal diesen Beitrag durch. Da sind Anhänge dabei, die ganz hilfreich sein könnten, um gegenüber dem Finanzamt zu argumentieren."
Gruß Marco
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