Danke vorab für eure Antworten! @Franky Da hier der Garantieanspruch im Raum steht, wird sich der HB nicht ohne weiteres an die Heizung machen. Ein Versuch ist es allerdings Wert. Da hier jedoch auch eine Gewährleistung für die neue Heizungsanlage zu erfüllen ist und die Heizung so ohne weiteres nicht zu bedienen ist (Viessmann darf in keinem Fall voraussetzen, dass der Kunde die Anlage auch anders bedienen kann!), ist eine zufrieden stellende Beseitigung des Mangels nach 2 Monaten eine Frechheit und nicht verhältnismäßig. Anbei, Kinder sind im Besonderen schutzbedürftig und in allem Maße interessant. Für das Grundbedürfnis auf Wärme gibt es da keinerlei Ausnahmen, auch nicht für zwingende Mängelbeseitigungen durch Viessmann die erfüllt werden müssen. Ich sehe hier eigentlich Viessmann in der Pflicht Kontakt mit dem HB herzustellen und eine vertretbare Lösung zu finden. Eine Api kann fast jeder auslesen, Postman sei dank, darauf korrekt zu reagieren kann augenscheinlich nicht jeder. Trotz allem danke ich euch nachmal für eure Meinungen, ich bin kein Fachmann. Ich werde morgen versuchen einen Disponenten zu erreichen und eine Alternative zu den 2 Monaten zu finden.
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