Schriftlich und beweissicher mit dem Verkäufer (HB) kommunizieren. Fristsetzung. Da du komplett in der ges. Gewährleistung bist muss jegliche Nachbesserung kostenlos erfolgen. Und vor Allem: Niemanden anderen an die Anlage lassen - in dem Fall reibt sich der Verkäufer die Hände, die Mängel "sind dann nicht von ihm" und er ist raus aus der ges. GW. Eine Rechtschutzversicherung, wenn vh. einschalten. Ohne Ra wirst du heute fast überall nur noch verarscht. Erst mit Brief von Ra wirst du als Verbraucher für "voll genommen" . Selbst ohne RSV würde ich einen Anwalt einschalten wenn man dich über Wochen nur vera***** . Solltest du keine RSV haben - so what, Lehrgeld. Heutzutage ist diese ein "Must Have" .
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