Hallo Thilo, deine Antwort besteht fast ausschließlich aus Annahmen, die du als Tatsachen verkaufst. Das ist kein Beitrag zur Fehlersuche, sondern reine Spekulation. Im Einzelnen: „Bei keinem sonst passiert das“ – Woher stammt diese Aussage? Das ist schlicht falsch. Es gibt mehrere dokumentierte Fälle mit demselben Defekt, ich bin nicht der einzige Betroffene. Eine unbelegte Behauptung wird nicht dadurch wahr, dass man sie mit Nachdruck vorträgt. „Schlammabscheider ist gefühlte Pflicht“ – Genau das Wort „gefühlt“ entlarvt das Argument bereits selbst. Fakt ist: In der Montageanleitung des Herstellers steht davon nichts. Wo gibt es eine offizielle Empfehlung des Herstellers, dass ein Schlammabscheider gefordert wird. Wenn es tatsächlich eine technische Notwendigkeit wäre, würde sie dort stehen. Ein „gefühlt notwendig“ ersetzt keine technische Spezifikation. Schlammabscheider wurde nie erwähnt Die Wärmepumpe läuft seit 5 Jahren und wurde in dieser Zeit kein einziges Mal vom Kundendienst auf dieses angebliche Erfordernis hingewiesen. Wenn ein Schlammabscheider wirklich Voraussetzung für den störungsfreien Betrieb wäre, hätte das spätestens beim ersten Serviceeinsatz oder auch beim letzten Einsatz thematisiert werden müssen. Ist es aber nicht. Konstruktive Nachrüstung bei einer 5 Jahre alten Anlage Dass bei einem 5 Jahre alten Gerät nachträglich bauliche Änderungen am System nötig sein sollen, nur damit die Grundfunktion Warmwasserbereitung überhaupt wieder funktioniert, ist kein Qualitätsmerkmal, sondern das Gegenteil davon. Eine Wärmepumpe, die serienmäßig so knapp bemessene Spaltmaße hat, dass sie ohne zusätzliche, vom Hersteller nicht vorgeschriebene Bauteile ausfällt, hat ein Konstruktions- oder Auslegungsproblem – keinen Anwenderfehler. Kurz zusammengefasst: Du unterstellst mir eine Untätigkeit gegenüber einem Erfordernis, das a) nirgends dokumentiert ist, b) vom Kundendienst nie erwähnt wurde und c) laut deiner eigenen Wortwahl nur „gefühlt“ existiert. Das ist keine sachliche Grundlage, sondern eine Vermutung, die als Fakt verkauft wird. Wenn du eine Quelle hast, die belegt, dass ein Schlammabscheider für dieses Modell tatsächlich verpflichtend vorgeschrieben ist, dann immer her damit.
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