Wenn Du bereits vor dem 01.02.2002 selbst als Eigentümer in diesem Haus, wo der Kessel betrieben wird, wohnst, brauchst Du den Kessel überhaupt nicht auszutauschen. Es gilt auch keine 30 Jahresfrist. Erst ein späterer Hausbesitzer muss das dann den Austausch vornehmen. Diese Ausnahmeregelung gilt auch weiterhin.
... Mehr anzeigen