Der Ersatz der B2KF durch eine B2HF mit Brauchwasserspeicher wird dem Heizungsbauer wehtun. Möglicherweise lässt er es auf einen Zivilprozess ankommen. Die Darlegung des technischen Sachverhalts vor Gericht bei einem Zivilprozess wird aber nicht dein Vermieter, sondern, die Gutachter übernehmen. Ich sehe gute Chancen, dass dein Vermieter gewinnt. Er muss das dann halt durchziehen. Warscheinlich gibt es aber nach der ersten Ortsbegehung erst mal den Vorschlag einer ausergerichtlichen Einigung. Für mich ist der Einsatz einer B2KF mit Plattenwärmetauscher, ohne Brauchwasserspeicher, in einem Mehrfamilienhaus, reiner Irrsinn.
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