... und noch zur Ergänzung: Ich habe die WP auch selbst in Betrieb genommen. Die offizielle Inbetriebnahme von Viessmann war dann die Freischaltung von: - Vorlauftemperaturlimit von 40 Grad auf 70 Grad - Freischalten der Kühlfunktion. Im Inbetriebnahmeprotokoll wurde dann festgehalten dass die WP nicht in Betrieb genommen werden darf wegen ein paar Kleinigkeiten: 1) Keine separate elektrische Absicherung von Innen und Außeneinheit. 2) Kein Syphon eingebaut bei der Einleitung des Tauwassers in den Keller. 3) Kein Taupunktsensor am Vorlauf für die Kühlfunktion. 1) ignoriere ich. 2) hab stattdessen einen Gas Sensor installiert 3) Den habe ich nachgerüstet. Fazit: Ich lebe auch mit negativen Bescheid von Viessmann recht gut. Auf den Servicevertrag warte ich noch vergeblich, den werde ich halt nicht bekommen.
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