Es gibt keine gesetzliche Festlegung, in welchem Zeitraum eine Wartung zu erfolgen hat. Der Schornsteinfeger kommt alle zwei Jahre. Es wäre ratsam, diesen Intervall gleich mit zu übernehmen. Die Wartung dann so legen, dass sie noch vor dem Schornitermin erfolgt. So kannst sicher sein, dass der Schorni nix zu bemängeln hat. Es wäre aber durchaus möglich, dass der Hersteller bei Gewährung einer verlängerten Garantie eine jährliche Wartung fordert. Das muss dann schriftlich festgehalten werden. Wichtig: Sollte ein Speicher mit gewartet werden, muss das extra beauftragt werden. Die ist also nicht bei der Therme inbegriffen.
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