Hallo Franky, danke für die Antwort. Die ist nämlich sehr wichtig für mich. Ich verstehe aber nicht, warum die Firma Viessmann dann in der Montageanleitung für die Fachkraft (Abgassystem für Brennwertkessel) auf Seite 5 links unten schreibt: Horizontale Verbindungsleitungen mit Gefälle >= 3° (ca. 50 mm / m ) zum Wärmeerzeuger verlegen. Das müsste doch schon längst aufgefallen sein, dass man bei einem 90° Bogen das horizontale Anschlussrohr nicht so einfach um die 3° bzw. 50 mm / Meter hochbiegen kann. Trotzdem muss die Firma die Abgasleitung nochmal neu verlegen, denn auch die 3 mm pro Meter werden nicht erreicht. Es sind mit einer Wasserwaage gemessen 2mm ..3mm Gefälle aber zum Kamin hin. Heute will ich es nochmal genau mit einem digitalen Neigungswinkelmessgerät nachmessen, das ich aber erst heute besorgen kann. Auch wegen der Garantie muss die Abgasleitung richtig verlegt sind. Ich vermute mal, dass wenn im Garantiefall ein Viessmann Mitarbeiter zu mir kommt und die Neigung der Abgasleitung mit einem digitalen Neigungswinkelmessgerät überprüft, feststellt, dass die Abgasleitung falsch verlegt ist. Das könnte dann vermutlich dazu führen das Garantie abgelehnt wird ? Jetzt hoffe ich nur, dass der Heizungsbauer das auch einsieht, dass hier ein klarer Mangel vorliegt, den er beheben muss. Der Mitarbeiter, der die Heizung installiert hat, hat gesagt, es sei alles richtig installiert. Schon wegen der Garantie müßte der Heizungsbauer die Abgasleitung neu verlegen ? Was mache ich aber, wenn die Firma es ablehnt, die Abgasanlage nochmal neu installieren ? Beim Aufstemmen des Kamin geht sicherlich die horizontale Abgasleitung kaputt und muss neu gekauft werden, und vermutlich werden dann auch die 90° Bögen am Kessel und im Kamin beschädigt ? Welche Teile der Abgasleitung sollten unbedingt erneuert werden, wenn man den Kamin nochmal aufbohrt ? Gruß Gerhard4
... Mehr anzeigen