Die Bezeichnung Erdgas "E" oder "LL" ist anscheinend eine europaweite Bezeichnung. Habe das was aus dem Jahr 2005 im Netz gefunden wo es vom DVGW Mitglied erklärt wurde. Der damals Fragende hatte diesen Text hier in seinem Post veröffentlicht: "So, also da hast du ja was losgetreten ... Unsere Kollegen von der Gasabteilung wussten es nicht, auch die Kollegen von E.on Ruhrgas konnten nicht weiterhelfen, aber alle wollen nun wissen was nun wirklich dahinter steckt 🙂 Hatten mittlerweile gut ein dutzend Leute damit beschäftigt :rolleyes: Aber heute kam eine Antwort vom DVGW: Sehr geehrter Herr (Name entfernt), zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sollten Ihr Verständnisproblem lösen können, auch wenn dieses auf den ersten Blick kompliziert erscheint. Für die in Deutschland in der öffentlichen Gasversorgung zur Verteilung kommenden Gase gilt nach wie vor das DVGW-Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit". In diesem sind als "2. Gasfamilie" Erdgase angeführt, die nach wie vor in H-Gas und L-Gas für die jeweils etwas höher- bzw. niederkalorigen Beschaffenheiten unterscheiden. Mit dem verbindlichen Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG) (meist als "Gasgeräterichtlinie" bezeichnet) müssen alle in den EU-Ländern vermarkteten Gasgeräte dieser Richtlinie entsprechen. Als Zeichen für die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie wird den Geräten das bekannte CE-Zeichen erteilt. Für die (europaweit vereinheitlichte) Prüfung der Geräte ist eine ganze Reihe (mit der Richtlinie "harmonisierter") europäischer Normen erarbeitet worden, auf deren Grundlage ein Gasgerät geprüft wird. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um eine jeweils gerätespezifische Norm und um die Norm (DIN) EN 437, in der die für die Prüfung notwendigen Prüfgase und Prüfdrücke festgelegt werden; des weiteren werden die Geräte nach Art der Gase, für die sie geeignet sind, ihrer Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung in eine Reihe Kategorien eingeteilt. Diese Norm EN 437 legt dabei auch einige grundsätzliche Gasbeschaffenheiten fest, unter anderem ein H-Gas und ein L-Gas. Leider stimmen diese beiden Gase nicht mit denen gleichen Namens im DVGW-Arbeitsblatt G 260 und damit in der deutschen Gasverteilung überein! Eine Anpassung der nationalen Verteilungsgegebenheiten an die (nur theoretisch formulierten) Einteilungen der EN 437 ist wirtschaftlich derzeit nicht vertretbar (langfristige Gasimport- und -lieferverträge usw.). Da der H-Gas-Bereich nach EN 437 enger ist als nach DVGW-G 260, könnte ein Gerät, das auf Grundlage des "europäischen" H-Gases geprüft worden ist, in Deutschland auf ein H-Gas treffen, das außerhalb des abgeprüften Bereiches liegt: das Gerät würde auf Dauer mit einem Gas betrieben, für den der Eignungsnachweis des Gerätes fehlt. Dieses ist im Sinne des Verbraucherschutzes illegal. Deshalb hat man sich bei der Ausarbeitung der EN 437 einen Ausweg einfallen lassen: man hat einen Prüfgasbereich formuliert, der u.a. den deutschen H-Gas-Bereich, aber auch einige vergleichbare Fälle im europäischen Ausland überdeckt. Für diese Prüfkategorie hat man die Bezeichnung "E" (steht wohl für "Europa") gewählt, wohl weil es eine nahezu europaweite Eignung des Geräts nachweist. Ein Gerät der Kategorie "E" kann demzufolge, im Gegensatz zu einem Gerät der europäischen Kategorie "H", im deutschen H-Gas Netz nachweislich sicher betrieben werden. Deshalb werden Geräte mit der Kennzeichnung "E" in Gebieten mit H-Gas und Geräte mit der Kennzeichnung "LL" (steht für "Low-low", also besonders niedrig) in Gebieten mit L-Gas sowie in dem Sondergebiet "Osthannover", in dem ein sehr niederkaloriges, lokal vorkommendes Erdgas eingesetzt wird (das dann als "Erdgas LL" bezeichnet wird) installiert werden können. Zur Verdeutlichung des Unterschieds der Bereiche fügen wir eine Folie bei, mit der die Unterschiede verdeutlicht werden: guckst du hier (dieser link war nicht mehr aktiv) Wir hoffen, Ihnen damit ein wenig weitergeholfen zu haben, und verbleiben Mit freundlichen Grüßen DVGW-Hauptgeschäftsführung, Bereich Gasverwendung i.A. Uwe K. Josef-Wirmer-Straße 1 - 3, 53123 Bonn Tel.: +49 (0) 228-9188-821; Fax: +49 (0) 228-9188-996 e-Mail: k---@dvgw.de; Internet: www.dvgw.de
... Mehr anzeigen