Hallo, Ich gebe gerne einen Fehler zu , und möchte sachlich bleiben. Aber es ist schon bezeichnend, dass ich Ihnen den Verlauf erklären muss. Ich habe mal grob nachgeprüft. Wir rechnen mal jetzt ab Februar 22. Die BZ. war vorher defekt. Sie wurde im Februar 22 repariert. Sie lief 1 Tag. Ich wurde für die Zeit ,vor dem Februar , entschädigt am 15.06.22 mit 70 Euro. Entschädigt erst im Juni, weil ich eigentlich warten wollte bis die Anlage vollständig repariert ist. Als aber die nächsten Termine abgesagt wurden, hatte ich mich entschlossen eine Rechnung zu Schreibe, bevor ich nichts erhalte ( siehe EnergyWorld, pleite). Ab Februar 22 lief die BZ nicht mehr. Es gab eine Wartung , da wurde aber nichts an der BZ gemacht. Es gab eine Serviceeinsatz, wo wohl das defekte Teil gewechselt wurde. Dieses Teil war wohl fehlerhaft, als Folge ging die BZ sofort wieder in Störung. Jede Teilrechnung wurde abgewiesen, mit der Begründung, man möchte erst entschädigen , wenn die BZ repariert ist. Also von Februar 22 bis April 23 sind diese 433 Tage + 3 nicht abgesagte Termine , die Sie mir umgekehrt, laut Wartungsvertrag, mit 113 Euro in Rechnung stellen würden , zusammen gekommen. Also , wenn Sie Recht hätten, müsste ich ja eine Entschädigung für die Zeit zwischen Februar 22 bis September 22 erhalten haben. Ich schicke Ihnen eine Mail, als Foto, wo Viessmann die Entschädigung für , vor Februar 22 bestätigt , im Juni 22. Außerdem, müsste ich dann ja eine Zahlung im September oder Oktober 22 für den Ausfall bis September 22 erhalten haben. Schicken Sie mir den Überweisungsbeleg , und nehme alle Behauptungen zurück. Wenn das noch nicht reicht, könnte ich Ihnen als Beweis, dass die Anlage von Februar 22 bis April 23 defekt war , die Abrechnungen vom Energieversorger schicken, die alle auf 00,00 stehen, da nichts eingespeist wurde. Mit freundlichen Grüßen Schnapp64
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