Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell mitten in einer Kernsanierung eines Bestandsgebäudes aus den 1970ern. Unser Sanitär - mit dem wir sehr zufrieden sind - hat uns von der Vitocal 250-A überzeugt, die zwischenzeitlich auch in Betrieb genommen wurde. Die Wärmepumpe steht mit erforderlichem Mindestabstand zur Kellerwand. Die Leitungen laufen oberirdisch in den Keller. Kurz vor Inbetriebnahme habe ich das Thema "200%-Isolierung" angesprochen, da in Anlage 8 Nr. 1 a) hh) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht "Soweit in den Fällen des § 69 Absatz 1 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft grenzen, beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, das Zweifache des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd.". Er meinte, dass die vorisolierte Leitung eine 100%-Isolierung besitzt und das üblicherweise so verbaut wird. Unser Energieberater hat sich bisher auch nur so geäußert, dass die 100%-Isolierung ausreichen sollte. Jetzt möchte ich weder die Kompetenz von Sanitär noch von Energiebearter in Frage stellen. Dennoch wurde ich jetzt von zwei fachkundigen Personen aus dem privaten Umfeld unabhängig darauf aufmerksam gemacht, dass die oberirdisch bis ins Haus verlaufende Leitung mit 200% isoliert sein sollte und im Haus die 100% genügen. Da ich kein Fachmann bin und nun entsprechende Unsicherheit herrscht, hoffe ich hier Rat zu finden. Bilder habe ich der Vollständigkeit halber beigefügt. Wichtig: Es handelt sich nicht um den Endausbau, da die Inbetriebnahme zum Aufheizen des neuen Estrichs erfolgt ist. Eine Blende wird noch installiert. Besten Dank für die Hilfe und viele Grüße.
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