Hallo Stefan: Nein, es ist nicht die Betriebskostenabrechnung, das wäre bei einer Zentralheizung für mehrere Mieter gar nicht erlaubt, sondern die Jahresgasrechnung. Ein eigener Zähler wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend, es kann auch geschätzt werden, dann muss es aber ausgewiesen werden, dass es eine Schätzung ist, was bei uns nicht der Fall ist. Ich werde deswegen den Gaslieferanten mal um eine detallierte Aufstellung bitten, woher die Zahlen denn wohl kommen.
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