@Jürgen383 schrieb: Das es keinen rechtlichen Anspruch gibt ist mir klar. So pauschal würde ich den Anspruch nicht verneinen. Der frühzeitige Ausfall einer neuen Wärmepumpe kann nicht nur eine Sache der Gewährleistung sein, sondern auch zu einem Schadensersatzanspruch führen. Allerdings nicht an den Hersteller, sondern an den Verkäufer/Installateur der für jeden Mangel der Wärmepumpe haftet. Hier mal ein Link zum Thema (ich habe mit denen nichts zu tun): https://www.baurechtsiegen.de/maengel-an-waermepumpe-urteil/ @Jürgen383 schrieb: Unsere Sanitärbetrieb ist da leider keine große Hilfe, daher hier die Möglichkeit für Viessmann direkt Stellung zu nehmen. Dein Sanitärbetrieb, der Dir die die Anlage verkauft/installiert hat wäre aber rechtlich gesehen Dein Ansprechpartner, bei dem Du auch Schadensersatz geltend machen musst. Ob die wollen oder nicht haften die Dir gegenüber auch für Anlagenfehler-/Mängel für die sie nichts können (weil es am Produkt liegt). Und jene können dann ihrerseits ihren Schaden bei ihrem Verkäufer (also Viessmann) geltend machen. P.S. Stark vereinfacht gibt es in Deutschland es eine Regelverjährungsfrist von 3 Jahren für Schadensersatz bei Sachschäden.
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