@Achim1987 schrieb: Bei fehlender oder nicht funktionierender EVU- Steuerung kann der Anspruch auf diesen Tarif erlöschen, was zu einer Nachberechnung des vollen Haushaltsstromtarifs durch Ihren Energieversorger führen kann. Stimmt das ?? Ja, das kann stimmen. Beim alten § 14a bestand eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber bzw. Stromanbieter und Wärmepumpenbesitzer über vergünstigten Strom / Netzentgeltreduzierung und wenn man vereinbart hat, dass man nur mit einer EVU-Sperre den vergünstigten Tarif bekommt, dann hat man auch nur damit den Anspruch auf den vergünstigten Tarif. @Achim1987 schrieb: Jetzt weiss ich nicht genau was ich machen soll damit ich keine Probleme kriege ... es wurde hilfreich sein wenn mir jemand dabei helfen könnte . Wenn Du jetzt die Anlage ein paar Tage ohne EVU-Sperre betreibst, wird das vermutlich niemanden interessieren und Du solltest auch keine Probleme bekommen. Du solltest aber einen Fachmann den Fehler beheben oder zumindest eingrenzen lassen um die EVU-Sperre wieder aktivieren zu können. Liegt der Fehler am "Steuerkasten/Rundsteuerempfänger" des Netzbetreibers muss der Netzbetreiber das reparieren, liegt der Fehler an Deiner Wärmepumpe musst Du das reparieren lassen. Was genau hat der Viessmann-Techniker denn gesagt, was er geprüft hat und woran es (nicht) liegt? Wenn der Fehler an Deiner Anlage liegt, aber das nicht mehr reparierbar ist, solltest Du mit dem Netzbetreiber bzw. Stromanbieter sprechen und dem das sagen. Du wirst dann keine Probleme bekommen, aber dann wirst Du vermutlich einen anderen (vermutlich etwas teureren) Stromtarif bekommen.
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